Ein von Grünen und SPD eingebrachter Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen hat im Bundestag eine emotionale Debatte ausgelöst. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, will die Reform Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nicht mehr generell als rechtswidrig einstufen. Derzeit stellt § 218 StGB Abtreibung unter Strafe, allerdings bleibt sie unter bestimmten Voraussetzungen, wie Beratung und Einhaltung der Frist von zwölf Wochen, straffrei. Auch die ZEIT berichtete am 05.12.2024 über die Debatte und die unterschiedlichen Positionen der Parteien.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge argumentierte, das Strafrecht stigmatisiere Frauen und Ärztinnen und wirke sich negativ auf die Versorgungslage aus. Laut dpa finden immer weniger Mediziner*innen, die bereit sind, Abbrüche durchzuführen. Ulle Schauws (Grüne) unterstrich das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper und plädierte für ein Ende der damit verbundenen Schuldgefühle. Der Tagesspiegel zitiert Schauws mit den Worten: Paragraf 218 symbolisiere, „dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen“.
Die Union sieht hingegen keinen dringenden Handlungsbedarf und kritisiert den ihrer Meinung nach überstürzten Ablauf der Reform ohne ausreichende gesellschaftliche Diskussion. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) bekräftigte die Position ihrer Partei zur bestehenden Regelung, die bereits die freie Entscheidung der Frau berücksichtige und gleichzeitig das Lebensrecht des ungeborenen Kindes achte. Beatrix von Storch (AfD) stimmte dieser Argumentation zu und äußerte ihre persönliche Ablehnung von Abtreibungen. Der Fränkische Tag berichtete ebenfalls über die Positionen von Union und AfD.
Die FDP bemängelte die Eile der Debatte. Gyde Jensen (FDP) sprach sich zwar persönlich für eine Entkriminalisierung aus, um betroffene Frauen nicht zusätzlich zu belasten, forderte aber mehr Zeit für eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Thema nach der Bundestagswahl. Ähnliche Argumente brachten Abgeordnete der FDP laut Obermain Tagblatt vor.
Der Antrag der überfraktionellen Gruppe von 328 Abgeordneten wird nun im Rechtsausschuss beraten. Es ist allerdings offen, ob das Thema vor der Bundestagswahl noch einmal im Plenum behandelt wird, wie unter anderem die Frankfurter Landeszeitung (FLZ) berichtet. Die Grafschafter Nachrichten verweisen ebenfalls auf die Möglichkeit, dass der Antrag im Rechtsausschuss scheitern könnte.
Die Geschichte des § 218 und die damit verbundenen Debatten im Bundestag sind auf der Webseite des Bundestages dokumentiert. Dort finden sich Informationen zu früheren Reformbestrebungen und den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Auch die Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) wird auf der Webseite des Bundestages ausführlich behandelt.
Quellen: - https://www.zeit.de/news/2024-12/05/emotionale-bundestagsdebatte-ueber-abtreibungen - https://www.tagesspiegel.de/politik/bundestag-emotionale-bundestagsdebatte-uber-abtreibungen-12828227.html - https://www.obermain.de/ueberregional/brennpunkte/politik/inland/emotionale-bundestagsdebatte-ueber-abtreibungen;art24899,1339374 - https://www.fraenkischertag.de/ueberregional/emotionale-bundestagsdebatte-ueber-abtreibungen-art-408228 - https://www.flz.de/emotionale-bundestagsdebatte-ueber-abtreibungen/cnt-id-ps-77dc06e9-f526-41e1-84e4-5cf2ca0202af - https://www.gn-online.de/deutschland-und-welt/emotionale-bundestagsdebatte-ueber-abtreibungen-559063.html - https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/abtreibungsparagraf-200096 - https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910 - https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw08-de-stgb-schwangerschaftsabbruch-542312