Der von der CDU/CSU eingebrachte Gesetzentwurf zur Begrenzung der Migration ist im Bundestag gescheitert. Wie die Zeit unter Berufung auf die dpa berichtet, fand das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ am 31. Januar 2025 keine Mehrheit. Bei 692 abgegebenen Stimmen gab es 338 Ja-Stimmen, 349 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.
Die Abstimmung folgte einer hitzigen Debatte, die sich unter anderem an der Unterstützung des Gesetzentwurfs durch die AfD entzündete. Wie die Tagesschau zusammenfasst, sah der Entwurf drei Kernpunkte vor: die Wiederaufnahme des Begriffs „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern ins Aufenthaltsgesetz, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzbedürftigen und die Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen an Bahnhöfen.
Wie vom Bundestag selbst berichtet, stimmten 184 Unionsabgeordnete für den Entwurf, zwölf enthielten sich. Von der AfD kamen 75 Ja-Stimmen, ein Abgeordneter enthielt sich. Zusätzlich stimmten fünf Fraktionslose, sieben Abgeordnete des BSW und 67 FDP-Abgeordnete für das Vorhaben. Unionsfraktionschef Friedrich Merz zeigte sich laut Zeit enttäuscht über die fehlende Geschlossenheit innerhalb der FDP-Fraktion, die zwei Nein-Stimmen, fünf Enthaltungen und 16 nicht abgegebene Stimmen aufwies.
SPD, Grüne und Linke lehnten die Pläne geschlossen ab. Wie der SWR berichtet, kritisierten sie sowohl den Inhalt des Gesetzentwurfs als auch die Tatsache, dass die AfD eine entscheidende Rolle bei der Mehrheitsfindung spielen könnte. Die NZZ beschreibt, wie die FDP kurzfristig eine Verschiebung der Abstimmung in den Innenausschuss vorschlug, um eine Entscheidung ohne die AfD zu ermöglichen. Nach Angaben der Frankfurter Rundschau scheiterten jedoch die Beratungen zwischen CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP, woraufhin die FDP ihren Vorschlag zurückzog.
Die Frankfurter Rundschau zitiert SPD-Generalsekretär Matthias Miersch, der die Verfassungsmäßigkeit einiger Teile des Gesetzentwurfs infrage stellte und ankündigte, die SPD behalte sich einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor. Auch Altkanzlerin Angela Merkel kritisierte Merz’ Vorgehen. Wie die Zeit berichtet, nannte sie es „falsch“, sehenden Auges eine Mehrheit mit den Stimmen der AfD zu ermöglichen.
Die Abstimmung über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ fand im Kontext der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar statt. Wie die Tagesschau analysiert, dürfte der Umgang der Union mit der AfD in der Migrationsfrage zu einem wichtigen Wahlkampfthema werden.
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