17.10.2024
ARDFriedensangebotImZeichenDesWettbewerbsstreits

Der Vorsitzende der ARD, Kai Gniffke, hat den Presseverlagen laut Deutscher Presse-Agentur ein „Friedensangebot“ unterbreitet. Er schlägt eine Selbstverpflichtungserklärung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Thema Online-Texte und Presseähnlichkeit vor. Als „Game Changer“ bezeichnet Gniffke die veränderte Betrachtungsweise, wonach nicht mehr das Gesamtangebot, sondern jedes einzelne Angebot, wie beispielsweise Apps, als Bezugsgröße für die Beurteilung der Presseähnlichkeit herangezogen werden soll. Doch was bedeutet dies konkret und kann tatsächlich von einem „Friedensangebot“ gesprochen werden?

Matthias Ditzen-Blanke, Vorsitzender des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), betont, dass Herr Gniffke keinen Frieden mit den Verlagen schließen müsse, sondern er und die ARD sich an bestehende Gesetze und Regeln halten müssten. Die Eigenverantwortung, die für eine Selbstverpflichtung unabdingbar sei, fehle bisher. Die bestehenden Regeln, die die Presse vor Wettbewerbsverzerrung durch öffentlich-rechtliche Textangebote schützen sollen, würden von den Rundfunkanstalten nicht ausreichend beachtet, so Ditzen-Blanke. Auch Gniffke habe daran in seiner Funktion als ARD-Vorsitzender bisher nichts geändert. Daher sei es Aufgabe des Gesetzgebers, für Klarheit zu sorgen und eine eindeutige Regelung zu schaffen – der eigentliche „Game Changer“.

Stefan Hilscher, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDZV, hebt hervor, dass Gniffkes Aussage gegenüber der Deutschen Presse-Agentur einen Wendepunkt darstelle. Erstmals räume die ARD ein, dass die Presseähnlichkeit ein Problem und eine Herausforderung für sie sei – und das in einem erheblichen Ausmaß. Nun müsse endlich eine Lösung gefunden werden.

Auf die Frage, ob es sich bei dem Angebot um einen Trick handle, da Gniffke die Selbstverpflichtung als Alternative zu einer Regelung im Staatsvertrag anbiete, antwortet Ditzen-Blanke, dass eine solche Selbstverpflichtung bereits in den vergangenen Jahren hätte erfolgen können. Es sei bedauerlich, dass dies nicht geschehen sei.

Hilscher pflichtet ihm bei und kritisiert, dass die Selbstverpflichtung erst in letzter Minute präsentiert werde, nachdem sich zahlreiche Akteure aus Politik und den Rundfunkanstalten über Monate hinweg mit dem Thema befasst hätten. Er hinterfragt, für wie naiv Gniffke die Verleger und Politiker halte.

Besonders die Verlage im Südwesten haben in der Auseinandersetzung mit dem Südwestrundfunk (SWR) um die App „Newszone“ negative Erfahrungen gemacht. Gniffke ist nicht nur ARD-Vorsitzender, sondern auch Intendant des SWR. Hilscher kritisiert das Verhalten von Gniffke und dem SWR in diesem Rechtsstreit, der die Verlage in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen stelle.

Die Aussage Gniffkes, die ARD könne ohne lange Texte die junge Zielgruppe im Internet nicht erreichen, kontert Hilscher mit dem Hinweis, dass die „Tagesschau“ auf Plattformen wie TikTok und Instagram sehr erfolgreich sei. Es sei daher widersprüchlich, die Beschränkung von Textangeboten im Netz mit der Ansprache der Jugend zu begründen.

Die Aussagen von Ditzen-Blanke und Hilscher verdeutlichen die Position der Presseverlage im Konflikt um die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie fordern eine klare gesetzliche Regelung, um die freie Presse vor Wettbewerbsverzerrung zu schützen und ein faires Miteinander im digitalen Raum zu gewährleisten.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bdzv-chefs-ditzen-blanke-und-hilscher-zu-friedensangebot-von-ard-gniffke-110053037.html

Quelle: https://newstral.com/de/article/de/1259157804/%C3%96rr-gegen-freie-presse-h%C3%A4lt-der-ard-chef-uns-f%C3%BCr-naiv-

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/10/rs20231031_2bvr090022.html

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