31.1.2025
ARD/ZDF-Kanzlerduell: AfD-Ausschluss löst scharfe Kritik aus
Debatte um Kanzlerduell: ARD und ZDF unter Kritik

Debatte um Kanzlerduell: ARD und ZDF unter Kritik

Das geplante Kanzlerduell zwischen Olaf Scholz (SPD) und Friedrich Merz (CDU) am 9. Februar, welches von ARD und ZDF ausgestrahlt werden soll, hat eine Kontroverse ausgelöst. Wie die FAZ unter Berufung auf die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtet, kritisiert der Medienrechtler Dieter Dörr das Format scharf. Er bezeichnete es als „sehr, sehr problematisch“, da es die nach aktuellen Umfragen zweitstärkste Partei, die AfD, ausschließe. Dörr argumentiert, dass die Begründung, nur Scholz und Merz hätten Kanzlerchancen, schwer haltbar sei. Er plädiert dafür, Vertreter der vier stärksten Parteien einzuladen, insbesondere da die Grünen in Umfragen der SPD kaum nachstünden. Wie die evangelische-zeitung.de ebenfalls berichtet, äußert Dörr ein „ungutes Gefühl“ angesichts der Ausgrenzung der AfD, nur weil sie „einem inhaltlich nicht passt“. Die Tagesschau meldete am 20. Dezember 2024 die Absage eines zweiten TV-Duells zwischen Robert Habeck (Grüne) und Alice Weidel (AfD), welches ebenfalls von ARD und ZDF geplant war. Habeck lehnte eine Debatte mit Weidel ab, was er auch schriftlich den Sendern mitteilte. Die ARD prüft nun alternative Formate, um die Positionen von Grünen und AfD im Programm darzustellen. Das ZDF plant, Weidel und Habeck Sendezeit in anderen Formaten einzuräumen. Sowohl ARD als auch ZDF planen Sendungen mit den Kanzlerkandidaten der vier größten Parteien. Die Grünen fordern laut Tagesschau, Habeck in das Duell zwischen Scholz und Merz einzubeziehen und ein Triell zu veranstalten. In Habecks Absageschreiben, aus dem die Tagesschau zitiert, heißt es, man setze sich mit der AfD auseinander, „aber nicht in einem Duell, für das es keine sachliche Begründung gibt und eine unzulässige Vorfestlegung trifft“. Dörr verweist laut FAZ auf das Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, welches vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde. Dieses besagt, dass alle nicht verbotenen Parteien gleiche Chancen in der Wahlberichterstattung haben müssen, unabhängig von ihren Inhalten. Die einzige Grenze sei das Strafrecht. Dörr argumentiert weiter, die Ausgrenzung der AfD sei „kontraproduktiv“, da diese sich gerne in der Opferrolle inszeniere und dies ihre Wahlchancen erhöhe. Er zieht eine Parallele zu Donald Trump in den USA, der sich ebenfalls als Opfer von „Mainstream und dunklen Mächten“ dargestellt habe. Quellen: * https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/medienrechtler-doerr-kritisiert-kanzlerduell-nuetzt-nur-der-afd-110267863.html * https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/tv-duell-habeck-weidel-ard-zdf-100.html * https://evangelische-zeitung.de/medienrechtler-kanzlerduell-erhoeht-wahlchancen-der-afd
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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