19.10.2024
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Blindgänger in Köln: Nach Komplikationen bei Entschärfung: Sprengung von Weltkriegsbombe

Im Kölner Stadtteil Merheim musste am Freitag, den 11. Oktober 2024, eine Weltkriegsbombe kontrolliert gesprengt werden, nachdem es bei der Entschärfung zu Komplikationen gekommen war. Der Kampfmittelräumdienst konnte nur einen von zwei Zündern der amerikanischen Zehn-Zentner-Bombe unschädlich machen. Wie die Stadt Köln mitteilte, handelte es sich um die aufwändigste Evakuierungsaktion dieser Art seit 1945.

Fund auf Klinikgelände löste Großeinsatz aus

Der Blindgänger war bereits am Mittwoch auf einem Klinikgelände im Stadtteil Merheim entdeckt worden. Der Fund löste einen Großeinsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst aus. Umgehend wurde ein Sperrkreis mit einem Radius von 500 Metern eingerichtet. Rund 6400 Anwohner mussten ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Für sie richtete die Stadt eine Anlaufstelle in einer nahegelegenen Schule ein.

Besonders aufwendig gestaltete sich die Evakuierung der drei Kliniken, die sich innerhalb des Sperrkreises befanden. Insgesamt rund 650 Patienten mussten in andere Krankenhäuser verlegt werden. Zwei der Kliniken konnten bereits bis Freitag geräumt werden. Die Evakuierung der dritten Klinik, der LVR-Klinik Merheim mit 285 Patienten, erfolgte am Freitagmorgen.

Kontrollierte Sprengung am Freitagabend

Die Entschärfung der Bombe sollte ursprünglich am Freitagnachmittag stattfinden. Nachdem klar war, dass der zweite Zünder nicht entschärft werden konnte, wurde die Bombe am Freitagabend gegen 18 Uhr kontrolliert gesprengt. Zuvor waren sechs Schwerlaster mit insgesamt 150 Tonnen Sand zur Fundstelle gebracht worden, um die Sprengwirkung zu dämpfen. Die kontrollierte Sprengung verlief ohne Zwischenfälle. Statiker der Stadt Köln untersuchten im Anschluss die umliegenden Gebäude auf mögliche Schäden.

Verkehrschaos blieb aus

Die großräumigen Sperrungen führten zu Verkehrsbehinderungen im Kölner Osten. Größere Verkehrsprobleme blieben jedoch aus. Die Autobahn 3 sowie die KVB-Linie 1 waren von den Sperrungen nicht betroffen.

Die Kosten für die Entschärfung, Beseitigung und Vernichtung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg trägt das Land. Die Kosten für Sicherung, Absperrung und Evakuierung müssen dagegen von der örtlichen Ordnungsbehörde beziehungsweise vom Grundstückseigentümer getragen werden.

Quellen:

- Frankfurter Allgemeine Zeitung

- WEB.DE

- Kölner Stadt-Anzeiger

- Stadt Köln

- EXPRESS.de

- Kölner Rundschau

- come-on.de

- WELT

- tagesschau.de

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