19.10.2024
Asylverfahren für geflüchtete Männer: Gericht entscheidet über Rückkehr nach Griechenland

Flüchtlinge: Gericht: kein weiteres Asylverfahren für junge Männer

In einer aktuellen Entscheidung hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel festgestellt, dass männliche Geflüchtete, deren Asylstatus bereits in Griechenland nach internationalem Recht anerkannt wurde, in der Regel keinen Anspruch auf ein weiteres Asylverfahren in Deutschland haben. Diese Entscheidung basiert auf drei Urteilen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückkehr von Flüchtlingen nach Griechenland betreffen.

Hintergrund der Entscheidung

Die Urteile beziehen sich auf junge, gesunde und arbeitsfähige Männer, die in Griechenland einen internationalen Flüchtlingsstatus erhalten haben, bevor sie nach Deutschland weiterreisten, um dort Asylanträge zu stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte diese Anträge jedoch abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass diesen Männern in Griechenland keine menschenrechtswidrige Behandlung drohe, wenn sie alleine zurückkehren. Trotz erheblicher Defizite im griechischen Aufnahmesystem könnten sie durch Eigeninitiative eine Unterkunft und Arbeit finden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Verwaltungsgerichtshof wies darauf hin, dass in bestimmten Fällen, insbesondere bei älteren Menschen oder solchen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Rückkehr nach Griechenland zu menschenrechtswidrigen Bedingungen führen könnte. In solchen Fällen bestehen in den ersten sechs Monaten nach der Rückkehr erhebliche Mängel im griechischen Aufnahmesystem, die eine menschenrechtswidrige Behandlung zur Folge haben könnten.

In zwei der drei Verfahren wies das Gericht die Berufungen gegen frühere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen zurück. In einem Fall wurde der Berufung jedoch stattgegeben, was zeigt, dass die rechtlichen Bewertungen in Einzelfällen variieren können.

Revisionsmöglichkeiten

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat in allen drei Verfahren die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der zuständige Senat von der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte in Deutschland abgewichen ist. In einem der Verfahren wurde bereits Revision eingelegt, was darauf hindeutet, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sind.

Aktuelle Lage in Griechenland

Die Situation in Griechenland, insbesondere im Hinblick auf das Aufnahmesystem für Flüchtlinge, ist weiterhin angespannt. Trotz der festgestellten Defizite hat das Gericht betont, dass junge Männer in der Lage sind, sich selbstständig um ihre Grundbedürfnisse zu kümmern. Dies wirft Fragen über die Angemessenheit der Bedingungen auf, unter denen Flüchtlinge in Griechenland leben müssen, und ob diese Bedingungen den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.

Fazit

Die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat bedeutende Implikationen für die Asylpolitik in Deutschland und die Rechte von Flüchtlingen, die bereits in anderen europäischen Ländern anerkannt wurden. Es bleibt abzuwarten, wie die Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgehen werden und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Asylpraxis in Deutschland haben könnte.

Diese Urteile verdeutlichen die komplexen rechtlichen Herausforderungen, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind, und werfen wichtige Fragen über die Verantwortung der EU-Staaten im Umgang mit Asylsuchenden auf.

Quellen: dpa, Zeit Online

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