3.12.2024
Balkonsturz von Blumentöpfen: Anklage in Berlin

Blumentöpfe von Balkon geworfen: Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Nach dem Vorfall am 9. August in der Elßholzstraße in Schöneberg, bei dem ein 47-Jähriger vier Blumentöpfe von seinem Balkon warf, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung erhoben. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, traf ein Blumentopf ein Auto und ein Radfahrer konnte einem weiteren Topf nur knapp ausweichen. Das Amtsgericht Tiergarten wird den Fall nun untersuchen und klären, ob Drogen oder Alkohol im Spiel waren. Auch die Zeit berichtet über den Vorfall (https://www.zeit.de/news/2024-12/03/blumentoepfe-auf-strasse-geworfen-anklage). Der Tagesspiegel greift den Vorfall ebenfalls auf und hebt die damit verbundene Gefahr hervor (https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-gefahrdet-blumentopfe-auf-strasse-geworfen-anklage-12810416.html).

Das Werfen von Gegenständen, wie z.B. Blumentöpfen, von Balkonen oder aus Fenstern birgt ein erhebliches Risiko für Verkehrsteilnehmer und kann zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen. WEKA Media weist darauf hin, dass Anwohner nicht berechtigt sind, den öffentlichen Verkehr zu beeinträchtigen, selbst wenn dieser an ihrem Grundstück vorbeiführt (https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/blumenkuebel-in-verkehrsberuhigten-bereichen/). Der Vorfall in Schöneberg zeigt die möglichen Konsequenzen solchen Handelns, die von Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung reichen.

Es gab bereits ähnliche Fälle in der Vergangenheit. So berichtete Onetz über einen Mann in Amberg, der im Zuge eines Familienstreits Blumentöpfe aus dem dritten Stock warf (https://www.onetz.de/amberg-in-der-oberpfalz/vermischtes/scherben-nach-familienstreit-blumentoepfe-aus-dem-3-stock-geworfen-d1662694.html). Die Frage nach der Haftung bei herabfallenden Gegenständen wird in einem Artikel der Presse thematisiert. Gemäß § 1318 ABGB haftet der Wohnungsinhaber, es sei denn, er kann nachweisen, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen zu haben (https://www.diepresse.com/5407914/rechtsfrage-wer-haftet-fuer-einen-herabfallenden-blumentopf).

Der Vorfall in Schöneberg unterstreicht die Wichtigkeit von Verkehrssicherheit und die Notwendigkeit, rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten zu unterbinden. Die weiteren Ermittlungen des Amtsgerichts Tiergarten werden die genauen Umstände des Vorfalls aufklären.

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