Im Landkreis Greiz sind alle verfügbaren Asylbewerber nun zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Landrat Ulli Schäfer (CDU) bestätigte dies am 2. Dezember 2024 (dpa), ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Lediglich vier Personen hätten sich der Arbeitspflicht entzogen oder den Landkreis verlassen. Die "Zeit" berichtete bereits am 2. Dezember 2024, dass der Landkreis diese Maßnahme schon im August angekündigt hatte.
Landrat Schäfer zeigte sich überrascht von der hohen Bereitschaft zur freiwilligen Mitarbeit, sogar von Personen, die aufgrund von Sprachkursen von der Arbeitspflicht befreit wären. Einige Asylbewerber hätten bereits Angebote für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen erhalten. Die Asylbewerber erhalten für die gemeinnützige Arbeit 80 Cent pro Stunde. Neben Sprachkursteilnehmern sind auch Kinder und Jugendliche, Altersrentner und Erwerbsunfähige von der Arbeitspflicht ausgenommen. Der Saale-Orla-Kreis hat bereits eine ähnliche Regelung, die Anfang des Jahres bundesweit für Diskussionen sorgte.
Wie Kommunal.de am 8. Oktober 2024 berichtete, begann der Landkreis Greiz Ende Juli mit der Erfassung der Qualifikationen der Asylbewerber. Landrat Schäfer betonte die wohnortnahe Zuweisung der Arbeitspflichtigen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Die Tätigkeiten umfassen Grünpflege, Reinigungsarbeiten und Unterstützung im Krankenhaus. Neun Träger, darunter das Kreiskrankenhaus Greiz, die Stadt Münchenbernsdorf und das DRK, beteiligen sich bereits an dem Projekt (MDR Thüringen, 2. Oktober 2024). Die Ostthüringer Zeitung (OTZ) begleitete am 6. September 2024 den Start des Pilotprojekts und interviewte Bürgermeister Alexander Schulze (CDU) und Landrat Schäfer. Beide unterstrichen die Bedeutung von "Integration durch Arbeit".
Die CDU Thüringen präsentiert die Einführung der Arbeitspflicht als erfolgreichen Bestandteil ihrer Politik (X, ehemals Twitter, 13. August 2024). Am selben Tag berichtete der MDR Thüringen über den Projektstart am 1. September. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete am 14. August 2024 über die Einführung der Arbeitspflicht und die geplante Vergütung von 80 Cent pro Stunde. Der Stern zitierte am 2. Dezember 2024 Landrat Schäfer zur Umsetzung der Arbeitspflicht.
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