Ein 80-jähriger Arzt ist vom Landgericht Hamburg wegen der Ausstellung falscher Maskenatteste während der Covid-19-Pandemie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Wie die Zeit am 9. Dezember 2024 berichtete, befand das Gericht den Mediziner in 57 Fällen der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse für schuldig. Die Vorsitzende Richterin bestätigte die vollständige Beweislage der Anklagepunkte.
Dem Arzt wurde vorgeworfen, zwischen April 2020 und September 2021 Atteste ausgestellt zu haben, die Patienten von der Maskenpflicht befreiten. Laut Gericht wurden diese Atteste ohne vorherige Untersuchung der Patienten, zum Teil sogar nur nach telefonischem Kontakt, erstellt. Die Richterin betonte die Notwendigkeit einer Untersuchung als Grundlage ärztlichen Handelns und die Unzulässigkeit eines Befundes ohne diese. Neben der Bewährungsstrafe wurde dem Arzt für drei Jahre die Ausstellung von Maskenattesten untersagt und er muss die Verfahrenskosten tragen. Süddeutsche Zeitung und Stern berichteten übereinstimmend am 9. Dezember 2024, dass die Verteidigung noch im Gerichtssaal Revision einlegte und Freispruch forderte. Die Verteidiger hatten zuvor argumentiert, ihr Mandant habe sich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.
Im Zuschauerraum kam es zu Tumulten. Etwa 60 Zuschauer, von denen einige vor Verhandlungsbeginn eine Schweigeminute für den Angeklagten abgehalten und ihn mit Applaus begrüßt hatten, reagierten mit Empörung und Zwischenrufen auf das Urteil. Einige verließen den Saal nach der Urteilsverkündung. Die Vorsitzende Richterin kritisierte das Verhalten der Zuschauer während der 27 Verhandlungstage scharf als „absolut respektlos“. Sie betonte, dass es sich nicht um ein politisches Verfahren zur Aufarbeitung der Pandemie handle, sondern ausschließlich um die Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse. Der Angeklagte sei nicht wegen seiner Meinung, sondern wegen der Übersetzung seiner Haltung über das Recht verurteilt worden. Stern und Süddeutsche Zeitung zitierten die Richterin mit den Worten, eine Demokratie müsse unterschiedliche Meinungen aushalten, aber die Einhaltung geltenden Rechts sei für alle bindend.
Die Argumentation des Angeklagten, Masken hätten keine Wirkung, wies die Richterin zurück. Sie verwies auf die damalige Hoffnung der Sachverständigen auf einen Nutzen, auch wenn die spätere Realität anders ausgesehen habe. Die Zeit berichtete bereits am 5. Dezember 2024, dass die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie ein dreijähriges Verbot der Ausstellung von Maskenattesten gefordert hatte. Die Uneinsichtigkeit des Angeklagten, der erklärt hatte, er würde alles wieder genauso machen, wertete das Gericht als strafverschärfend. Wie die dpa über krankenkassen.de berichtete, gab es bereits mehrere ähnliche Verfahren gegen Ärzte wegen falscher Maskenatteste, beispielsweise die Verurteilung einer Ärztin in Weinheim wegen mehr als 4000 Fällen zu einer Haftstrafe.
Der Arzt war laut Zeit Leiter der Initiative „Ärzte für Aufklärung“, die pandemiebedingt die Schutzmaßnahmen kritisiert und vor einer Zwangsimpfung gewarnt hatte. Die Hamburger Ärztekammer hatte sich von der Initiative distanziert und dem Arzt die Ausstellung weiterer Maskenatteste unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt. Das Tageblatt berichtete am 9. Dezember 2024 ebenfalls über das Urteil und zitierte die Richterin mit der Bewertung der Uneinsichtigkeit des Angeklagten als strafverschärfend. Auch das Tageblatt hatte am 5. Dezember 2024 über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe berichtet.
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