Die Lage von Sexarbeiterinnen, vor allem im deutsch-tschechischen Grenzgebiet, gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Der Hilfsverein Karo in Plauen schlägt Alarm, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 10. Dezember 2024 berichtete (Quelle: ZEIT ONLINE). Cathrin Schauer-Kelpin vom Verein unterstreicht die Schutzlosigkeit vieler Frauen und sogar Kinder: „Viele betroffene Frauen und sogar Kinder sind schutzlos. Einige sind aus dem Blick der Öffentlichkeit verschwunden und in Wohnungen verborgen.“ Karo engagiert sich seit 30 Jahren gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Region und beobachtet eine dramatische Verschärfung der Situation, insbesondere für Minderjährige.
Diese Beobachtungen bestätigen das Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ 2023. Die dpa meldet einen Anstieg der Verfahren wegen Ausbeutung Minderjähriger um fast neun Prozent auf 186 Verfahren mit 226 Opfern. Das Bundeslagebild zeigt zudem eine anhaltende Verlagerung der Prostitution weg von Bordellen, Bars und Straßen hin zu Wohnungen, Häusern und Hotels. Diese Entwicklung erschwert Kontrolle und Schutz der Betroffenen zusätzlich.
Menschenhandel stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert ihn als Anwerben, Befördern, Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung (Quelle: BKA). Ausbeutung kann verschiedene Formen annehmen, darunter Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung durch Bettelei. Das BKA weist auf das hohe Dunkelfeld hin, da Opfer sich oft nicht offenbaren oder aus Angst vor Tätern oder Behörden schweigen.
Der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) betont die notwendige Unterscheidung zwischen Menschenhandel und Prostitution (Quelle: KOK). Prostitution ist in Deutschland legal, Menschenhandel hingegen eine Straftat. Der KOK hebt hervor, dass viele Prostituierte unter prekären Bedingungen arbeiten und einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Gleichzeitig entscheiden sich manche Personen bewusst und selbstbestimmt für die Prostitution. Eine Kriminalisierung der Sexarbeit schütze nicht die Opfer von Menschenhandel, sondern erschwere deren Situation oft zusätzlich.
Das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz zielt auf die Verbesserung der Situation von Sexarbeitenden und deren Schutz vor Ausbeutung ab (Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg). Es beinhaltet unter anderem eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Erlaubnispflicht für Betreiber von Prostitutionsgewerben. Die Wirksamkeit des Gesetzes wird aktuell evaluiert.
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) weist auf die Loverboy-Methode hin, mit der Täter, insbesondere Mädchen und junge Frauen, durch vorgetäuschte Liebe emotional abhängig gemacht und zur Prostitution gezwungen werden (Quelle: LKA NRW). Das LKA NRW betont die Notwendigkeit von Präventionsarbeit und Opferschutz zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels.
Die Bekämpfung von Menschenhandel und die Verbesserung der Lage von Sexarbeitenden bleiben eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Verlagerung der Prostitution in den privaten Bereich, wie im Bundeslagebild festgestellt, stellt Behörden vor neue Herausforderungen. Der Schutz der Betroffenen und die Verfolgung der Täter erfordern ein koordiniertes Vorgehen von Polizei, Justiz und Hilfsorganisationen.