10.12.2024
Blindengeldanpassung in SchleswigHolstein beschlossen

Blindengeld in Schleswig-Holstein wird angehoben

In Schleswig-Holstein plant die Landesregierung, das Blindengeld um 25 Euro pro Monat zu erhöhen. Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter bestätigte diesen Beschluss laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) im Vorfeld einer Landtagssitzung am 10. Dezember 2024. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten sei die Erhöhung ein wichtiger Schritt, um blinde Menschen im Land angemessen zu unterstützen. Petersdotter betonte, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel für das Blindengeld derzeit nicht vollständig ausgeschöpft werden. Die zusätzlichen Kosten von 870.000 Euro jährlich für die rund 2.900 Empfänger seien somit vertretbar. (ZEIT ONLINE, 10.12.2024)

Dieser Entscheidung ging ein Antrag der Oppositionsparteien SSW, FDP und SPD voraus, die bereits Ende November eine Anhebung des Landesblindengeldes gefordert hatten. Die Fraktionen begründeten ihre Forderung mit dem regelmäßig überschrittenen Haushaltstitel für Blindengeld bei gleichzeitig sinkender Empfängerzahl, obwohl die konkrete Höhe der Erhöhung im Antrag nicht festgelegt war. (Stern, 10.12.2024)

Das Thema Landesblindengeld wird in Schleswig-Holstein seit Langem diskutiert. Die damalige schwarz-gelbe Koalition hatte das Blindengeld zwischen 2009 und 2012 auf 200 Euro gekürzt, was heftige Proteste auslöste. Die darauffolgende Koalition aus SPD, Grünen und SSW hob es 2012 wieder auf 300 Euro an. (n-tv, 10.12.2024) Ziel des Landesblindengeldes ist es, blinden Menschen die durch ihre Behinderung entstehenden zusätzlichen Kosten zu erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Haushaltshilfen, die Übersetzung von Texten in Brailleschrift oder spezielle Hilfsmittel. (Ärzteblatt, 08.02.2023) Mit aktuell 300 Euro Blindengeld liegt Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Bayern zahlt mit 685 Euro den höchsten Satz. (Ärzteblatt, 08.02.2023)

Zusätzlich zum Landesblindengeld existiert die einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, die als ergänzende Leistung beantragt werden kann. (Landesportal Schleswig-Holstein) Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Höhe von Landesblindengeld und Blindenhilfe sind auf den Webseiten des DBSV und des Landesportals Schleswig-Holstein verfügbar. (DBSV, betanet.de)

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