Die künftige brandenburgische Regierungskoalition aus SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) beabsichtigt, die Wolfspopulation aktiv zu managen und zu reduzieren. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, ist dies im Koalitionsvertrag der beiden Parteien verankert. (Zeit Online, 30.11.2024)
Derzeit ist das Töten von Wölfen in Deutschland grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei wiederholten Angriffen auf Weidetiere trotz Schutzmaßnahmen, mit behördlicher Genehmigung gestattet. Das Thema Wolf sorgt seit langem für Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen, darunter Jäger, Landwirte, Natur- und Tierschützer. Auch in der Bevölkerung gibt es aufgrund von Wolfssichtungen in der Nähe von Wohngebieten Verunsicherung. (Tagesspiegel, ohne Datum)
Der Koalitionsvertrag von SPD und BSW erklärt: „Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um ein Bestandsmanagement für den Wolf und den Biber einzuführen. Im Bund setzen wir uns für die notwendigen rechtlichen Änderungen ein.“ Konkrete Maßnahmen werden allerdings nicht genannt. SPD-Politiker David Kolesnyk erläuterte gegenüber der dpa, dass ein Bestandsmanagement angestrebt wird, das über den Abschuss einzelner Problemwölfe hinausgeht. Als Begründung führte er die steigende Anzahl von gerissenen Weidetieren, insbesondere Schafen, an. (Zeit Online, 30.11.2024)
Laut SPD-Generalsekretär Kolesnyk gegenüber der dpa rechtfertige der hohe Wolfsbestand in Brandenburg eine Reduzierung der Population auch nach EU-Recht. Dafür müssten die als Wolfsregionen ausgewiesenen Gebiete in Deutschland an die tatsächliche Verbreitung angepasst werden. Man argumentiert, dass der Bestand allein in Brandenburg so groß sei, dass der Wolf nicht mehr als stark gefährdet gelten müsse. Ob eine Abschussquote oder eine Obergrenze für die Wolfspopulation geplant sind, ist laut Koalitionsvertrag noch offen. Eine Ausrottung des Wolfes sei nicht beabsichtigt. (Tagesspiegel, ohne Datum)
Sowohl in Deutschland als auch in der EU zeichnet sich ein veränderter Umgang mit dem Wolf ab. Im September stimmten die EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Dies ermöglicht ein Verfahren zur Regulierung des Wolfsbestandes. (rbb24, 25.09.2024) Praktische Umsetzungsfragen sind jedoch noch zu klären. Der Naturschutzbund Nabu kritisiert den Koalitionsvertrag als wenig konstruktiv und befürchtet, dass die bestehenden Konflikte dadurch nicht gelöst werden. (Tagesspiegel, ohne Datum)
Der Landesjagdverband Brandenburg fordert die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht und eine dauerhafte Jagdzeit. (Tagesspiegel, ohne Datum) Nordrhein-Westfalen praktiziert bereits einen differenzierten Umgang mit sogenannten „auffälligen Wölfen“, der neben Herdenschutzmaßnahmen auch den Abschuss als letztes Mittel vorsieht. (wolf.nrw, ohne Datum)