28.11.2024
Bargeldtausch für Asylsuchende Kontroverse um Bezahlkarten hält an

Widerstand gegen Bezahlkarten für Asylsuchende: Initiativen ermöglichen Bargeldtausch

Die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende, die unter anderem Geldtransfers an Schleuser oder Familien im Herkunftsland verhindern und den Anreiz für irreguläre Migration reduzieren soll, stößt in mehreren Bundesländern auf Widerstand. Wie die Zeit berichtet, tauschen Initiativen in Sachsen Gutscheine gegen Bargeld, um den Betroffenen mehr Flexibilität im Alltag zu bieten. Der sächsische Flüchtlingsrat kritisiert die Bezahlkarte als diskriminierend und berichtet von zahlreichen Beschwerden.

Das System der Bezahlkarte sieht vor, dass staatliche Leistungen nicht bar ausgezahlt, sondern auf eine Karte gebucht werden. Asylsuchende können damit in Supermärkten einkaufen, die monatliche Bargeldabhebung ist jedoch stark begrenzt. In Bayern beispielsweise liegt das Limit bei 50 Euro pro Person und Monat, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Überweisungen, Online-Zahlungen und Abhebungen im Ausland sind mit der Karte in der Regel nicht möglich.

Um diese Einschränkungen zu umgehen, haben Initiativen in verschiedenen Bundesländern Tauschbörsen eingerichtet. Dort können Asylsuchende mit ihrer Bezahlkarte im Supermarkt erworbene Gutscheine gegen Bargeld eintauschen. Die Gutscheine werden anschließend von Unterstützer*innen der Initiativen, den sogenannten „Solidarischen Shopper*innen“, für eigene Einkäufe genutzt. Wie die Welt berichtet, besteht der Kreis dieser Unterstützer*innen in Hamburg aus rund 400 Personen, die monatlich Gutscheine im Wert von etwa 15.000 Euro aufkaufen.

Die Initiativen betrachten die Bargeldbegrenzung als massive Einschränkung der Selbstbestimmung von Asylsuchenden und kritisieren die Bezahlkarte als verfassungsrechtlich fragwürdig. Sie argumentieren, dass die Karte die soziale Teilhabe erschwert und der Alltag mit geringem Bargeldbetrag, besonders in ländlichen Regionen, kaum zu bewältigen sei. n-tv berichtet von Schwierigkeiten beim Einkaufen auf Flohmärkten, in kleineren Geschäften oder im Internet, wo Bargeld oft die einzige Zahlungsoption ist.

Die Sozialbehörden hingegen betonen die Rechtmäßigkeit der Bezahlkarte und verweisen auf entsprechende Urteile des Landessozialgerichts. Ihrer Ansicht nach bietet die Karte ausreichend Möglichkeiten, den eigenen Bedarf zu decken. Ob Maßnahmen gegen die Umgehung der Bargeldbeschränkung geplant sind, ist noch unklar. In Bayern prüft das Innenministerium derzeit die Rechtslage, wie der MDR berichtet. Die CSU kritisiert die Tauschaktionen scharf und fordert Sanktionen, während die Grünen in Regensburg, die ihre Büroräume für die Tauschaktionen bereitstellen, an der Aktion festhalten wollen, so der BR.

Die Diskussion um die Bezahlkarte und die damit einhergehenden Einschränkungen für Asylsuchende wird öffentlich kontrovers geführt. Befürworter sehen die Karte als Instrument zur Steuerung der Migration, Gegner kritisieren sie als diskriminierend und sozial ungerecht. Die Tauschaktionen der Initiativen verdeutlichen den Konflikt zwischen staatlicher Migrationskontrolle und dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Asylsuchende.

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