23.10.2024
BUND reicht Verfassungsbeschwerde für stärkeren Artenschutz ein

Der Umweltverband BUND hat Verfassungsbeschwerde gegen die Naturschutzpolitik der Bundesregierung eingelegt. Wie der Verband in Berlin mitteilte, gingen die entsprechenden Dokumente bereits am Dienstagabend bei den Richtern in Karlsruhe ein. Ziel der Beschwerde ist es, die Ampelregierung zur Vorlage eines "umfassenden gesetzlichen Konzepts" zum Schutz der Artenvielfalt zu bewegen und den Verlust von Arten umgehend zu stoppen. 

Der Verband betont, dass das Tempo des Artensterbens und der Naturzerstörung "noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise" sei, jedoch zu wenig dagegen unternommen werde. Laut BUND handelt es sich weltweit um die erste Verfassungsbeschwerde dieser Art. Mehrere Einzelkläger, darunter der bekannte Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin, haben sich der Klage angeschlossen. 

Die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior erklärte: "Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran". Obwohl Expertinnen und Experten seit Jahren auf diesen Missstand hinweisen würden, komme die Regierung nicht ins Handeln. Juristisch vertreten werde die Verfassungsbeschwerde, wie schon im Falle der Klima-Verfassungsbeschwerden, von der Berliner Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. 

Auch Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik ist laut BUND als Prozessvertreter in das Verfahren eingebunden. Er warnt, dass die Menschheit "in die Katastrophe" laufe und ihre Existenzgrundlagen riskiere. Es gehe um Existenzielles, etwa darum, ob Böden weiter fruchtbar blieben und Pflanzen weiter bestäubt werden könnten. Sollte wirksamer Naturschutz weiter aufgeschoben werden, könnte er in Zukunft nur noch "mit massiven Freiheitseingriffen machbar" sein, so der Jurist und BUND-Landesvorsitzende in Sachsen.

Zeitgleich finden auf internationaler Ebene Bemühungen um die Rettung der Artenvielfalt statt. Auf der Weltnaturkonferenz im kolumbianischen Cali beraten seit Montag Vertreter aus aller Welt konkrete Schritte zur Umsetzung eines globalen Naturschutzabkommens. Vor zwei Jahren hatten sich rund 200 Staaten im kanadischen Montreal auf 23 Ziele verständigt, die bis 2030 erreicht werden sollen. Vereinbart wurde unter anderem, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Des Weiteren sollen die Industrieländer bis 2025 jährlich rund 20 Milliarden Dollar für den Schutz der Artenvielfalt bereitstellen. Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) räumte zum Auftakt der Konferenz ein, dass sich die Situation in den vergangenen zwei Jahren "nicht verbessert" habe. 

Inwiefern die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe die Regierung tatsächlich zu einem effektiveren Naturschutz bewegen kann, bleibt abzuwarten. Ihren bisher größten Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielten der BUND und andere Umweltverbände im Jahr 2021. Damals urteilte das Gericht im Kern, dass die Bundesregierung einschneidende Maßnahmen zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht auf Kosten der jungen Generation aufschieben dürfe. Infolgedessen sah sich die Ampelregierung gezwungen, das Bundesklimaschutzgesetz zügig zu verschärfen.

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