19.10.2024
Bundesgerichtshof bestätigt Lebenslange Haft im Mordfall Ayleen

Lebenslange Gefängnis: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Mordfall Ayleen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. August 2024 das Urteil des Landgerichts Gießen im Mordfall Ayleen weitgehend bestätigt. Der Fall, der im Juli 2022 die Öffentlichkeit erschütterte, betrifft den Mord an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim, die von einem vorbestraften Sexualtäter ermordet wurde. Der Angeklagte, Jan P., wurde wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, mit Ausnahme eines Teilaspekts, der neu verhandelt werden muss.

Hintergrund des Falls

Ayleen verschwand am 21. Juli 2022 in Gottenheim, nachdem sie mit Jan P. über das Internet in Kontakt getreten war. Der Angeklagte hatte das Mädchen mit dem Auto abgeholt und sie in einen Wald bei Gießen gebracht. Dort kam es zu dem Verbrechen, bei dem Ayleen entweder gewürgt wurde, um sie für den Geschlechtsverkehr wehrlos zu halten, oder nach einem Sexualdelikt, um ihre Identifizierung zu verhindern. Ihre Leiche wurde eine Woche später in einem See im Wetteraukreis gefunden.

Urteil des Landgerichts Gießen

Im September 2023 verhängte das Landgericht Gießen die Höchststrafe von lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der BGH bestätigte diese Feststellungen und entschied, dass die Verurteilung wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Entziehung Minderjähriger rechtskräftig bleibt.

Änderungen im Urteil

Ein Teil des Urteils, der sich mit dem Besitz von kinderpornografischem Material befasste, wurde jedoch aufgehoben. Der Grund dafür liegt in einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung, die eine Neubewertung dieser Einzelstrafe erforderlich macht. Das Landgericht Gießen muss nun einen neuen Verhandlungstermin ansetzen, um die Strafe für diesen Aspekt des Urteils zu überprüfen. Die Gesamtstrafe bleibt jedoch aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Mordes weiterhin bei lebenslanger Haft.

Der Angeklagte und seine Vorgeschichte

Jan P. war zum Zeitpunkt der Tat bereits ein vorbestrafter Sexualtäter. Die Ermittlungen ergaben, dass er Ayleen über einen Messenger-Dienst kontaktiert hatte, wo er mit ihr tausende von Nachrichten austauschte, die häufig sexualisierte Inhalte beinhalteten. Dies führte zu einer massiven Manipulation des Mädchens, die schließlich in dem tragischen Vorfall mündete.

Ermittlungen und Beweise

Die Ermittler fanden persönliche Gegenstände von Ayleen in der Wohnung des Angeklagten und konnten durch die Auswertung von Handydaten ein Bewegungsprofil erstellen, das den Tathergang bestätigte. Es wurde festgestellt, dass Ayleen und Jan P. sich über mehrere Monate hinweg kannten, was die Tragik des Falls zusätzlich verstärkt.

Reaktionen auf das Urteil

Das Urteil hat in der Öffentlichkeit und unter Fachleuten für Diskussionen gesorgt. Die Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe wird als ein Schritt in die richtige Richtung angesehen, um die Gesellschaft vor solchen Verbrechen zu schützen. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit betont, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Jugendliche vor den Gefahren des Internets und von Cyber-Grooming zu schützen.

Fazit

Der Mordfall Ayleen bleibt ein erschütterndes Beispiel für die Gefahren, die im digitalen Zeitalter bestehen. Die Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof unterstreicht die Schwere der Tat und die Notwendigkeit, solche Vergehen mit der höchsten Strafe zu ahnden. Der Fall wird weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit bleiben, während die Justiz die verbleibenden Aspekte des Urteils neu bewertet.

Quellen: F.A.Z., SWR, dpa

Weitere
Artikel