19.10.2024
Grünes Licht im Bundestag: Deutschland wagt die Cannabis-Wende
In einer historischen Abstimmung hat der Bundestag die eingeschränkte Legalisierung von Cannabis beschlossen. Mit einer Mehrheit von 407 zu 226 Stimmen wurde der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach angenommen, der es Erwachsenen ab April erlauben wird, bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen. Diese Entscheidung markiert einen signifikanten Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, einen kontrollierten Umgang mit Cannabis zu etablieren und durch Aufklärung und Prävention einen verbesserten Gesundheitsschutz zu erreichen. Er beinhaltet den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene sowie die Möglichkeit des privaten und gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbaus. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis an ihre Mitglieder abgeben, allerdings unterliegen sie strengen Vorschriften, wie begrenzte Mitgliederzahlen und strengen Kontrollen von Mitgliedschaft und Alter. Die Bundesregierung argumentiert, dass der Schritt notwendig sei, um den illegalen Markt einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Sie verweist auf die Risiken, die mit dem auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabis verbunden sind, wie unbekannte Wirkstoffgehalte und potenziell giftige Beimengungen. Mit der Legalisierung soll auch die Qualität und Reinheit des Cannabiskonsums sichergestellt werden, wobei Schutzzonen um Schulen und Jugendeinrichtungen einen weiteren Konsumschutz bieten sollen. Um die Jugend zu schützen, wird die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf 30 Gramm pro Monat begrenzt, mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent. Ein Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen ist ebenfalls Teil der neuen Regelung. Zudem ist eine umfassende Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkungen und Risiken von Cannabis geplant. Die Stellungnahme des Bundesrates, die hohe finanzielle Belastungen der Länder durch die Umsetzung des Gesetzes befürchtet, wurde von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zurückgewiesen. Sie erwartet durch die Entkriminalisierung Einsparungen, die unter anderem für Suchtprävention eingesetzt werden könnten. Zudem soll die Straßenverkehrssicherheit durch die Festlegung von THC-Grenzwerten gewahrt bleiben. Gegenstimmen aus den Reihen der Union und der AfD-Fraktion warnen vor den Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für junge Menschen. Sie befürchten negative Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung und das Auftreten von psychischen Störungen. Die Union fordert, die Cannabislegalisierung zu stoppen und stattdessen eine Präventionskampagne zu starten. Die AfD spricht sich für die Aufgabe der Legalisierung zu Genusszwecken aus und fordert eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis. Die Bundesregierung plant, die Novelle nach vier Jahren hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen zu evaluieren. Die Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis bleibt weiterhin bestehen. Mit dieser Entscheidung schließt sich Deutschland einer wachsenden Anzahl von Ländern an, die zu einer Entkriminalisierung oder Legalisierung von Cannabis tendieren. Die Auswirkungen dieser Änderung auf die Gesellschaft, den Gesundheitsschutz und den Schwarzmarkt werden in den kommenden Jahren genau beobachtet werden müssen. Die Drogenpolitik in Deutschland steht somit vor einer neuen Ära, deren langfristige Konsequenzen noch nicht vollständig absehbar sind.
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