7.2.2025
Bundestagswahl 2025: Die Suche nach Wahlhelfern läuft
Bundestagswahl 2025: Wahlhelfer im Fokus

Bundestagswahl 2025: Wahlhelfer im Fokus

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden rund 675.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilte, entspricht diese Zahl der Anzahl der Helfer bei der Europawahl 2024. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, stellt die vorgezogene Wahl viele Kommunen vor große organisatorische Herausforderungen, da Wahllokale, Briefwahl und Wahlhelfer in kürzerer Zeit als üblich organisiert werden müssen.

Die Wahlhelfer spielen eine entscheidende Rolle im Wahlprozess. Sie bilden die Wahlvorstände, die für die Organisation und Überwachung der Wahl zuständig sind und nach Schließung der Wahllokale die Stimmen auszählen. Wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat erklärt, besteht jeder Wahlvorstand aus einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzern. Insgesamt wird es rund 90.000 Urnen- und Briefwahlbezirke geben, für die jeweils ein Wahlvorstand benötigt wird (Süddeutsche Zeitung).

Die Rekrutierung der Wahlhelfer scheint erfolgreich verlaufen zu sein. Während einige Kommunen, wie beispielsweise Dortmund, bereits Ende Januar mehr Meldungen als benötigt verzeichneten, berichten auch andere Städte wie Heilbronn und Berlin von ausreichend freiwilligen Helfern (Süddeutsche Zeitung, ZDF). Dortmund hat das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer erhöht, was den Andrang erklären könnte. Beisitzer im Wahlraum erhalten dort 100 Euro statt 50 Euro, und die Auszähler der Briefwahlstimmen bekommen 80 Euro statt 40 Euro (Süddeutsche Zeitung).

Wer Wahlhelfer werden möchte, kann sich direkt bei der zuständigen Wahlbehörde seiner Gemeinde melden, wie die Bundesregierung auf ihrer Website erklärt. Dort finden sich auch Informationen zu den Aufgaben der Wahlhelfer, die unter anderem die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung und die Auszählung der Stimmen umfassen. Im Falle, dass sich nicht genügend Freiwillige melden, können Wahlberechtigte zur Übernahme des Ehrenamts verpflichtet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht, zum Beispiel bei familiären Verpflichtungen, Krankheit oder dringenden beruflichen Gründen (Bundesregierung, BMI). Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt sind (BMI).

Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" als Aufwandsentschädigung, dessen Höhe je nach Kommune und Funktion im Wahlvorstand variiert. Wie das BMI erläutert, erhielten Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2017 25 Euro, Wahlvorsteher 35 Euro. Manche Gemeinden zahlen höhere Beträge. Zusätzlich können Fahrtkosten, Tagegeld und gegebenenfalls Übernachtungskosten erstattet werden (Bundesregierung).

Verwendete Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagswahl-2025-news-neuwahlen-wahlhelfer-li.3194431

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-wahlhelfer.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wahlhelfende-aufgaben-und-pflichten-1934746

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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