5.2.2025
Sachsen: Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 – Winterferien verkürzen Zeitraum
Briefwahl in Sachsen zur Bundestagswahl 2025

Briefwahl in Sachsen zur Bundestagswahl 2025

Die Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt Sachsen vor besondere Herausforderungen. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der DPA, berichtet, fällt der Wahltermin mitten in die sächsischen Winterferien (17. Februar bis 1. März), was den Zeitraum für die Briefwahl verkürzt. Der Landeswahlleiter empfiehlt daher, "nach Möglichkeit Postlaufzeiten zu vermeiden und etwa die Briefwahl vor Ort zu nutzen".

Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite erläutert, kann die Briefwahl persönlich, schriftlich oder in vielen Gemeinden auch online beantragt werden. Der Antrag muss spätestens am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Benötigt werden Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift. Für die Beantragung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Briefwahlunterlagen werden per Post an die gemeldete Adresse oder, wie vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen bestätigt, an eine alternative Adresse, z.B. den Urlaubsort, geschickt. Wahlberechtigte können die Unterlagen auch persönlich abholen und direkt in der Gemeinde wählen. Laut der Zeit, unter Berufung auf die DPA, sind die Stimmzettel in einigen sächsischen Landkreisen erst in der Woche vor dem Wahltermin verfügbar. In Leipzig, Dresden und Chemnitz sollen die Briefwahlbüros in dieser Woche öffnen. Auch im Vogtlandkreis sind die Gemeinden bereits beliefert worden und bieten die Briefwahl vor Ort an, beispielsweise in den Bürgerbüros.

Urlauber, die zum Ferienbeginn am 17. Februar verreisen, sollten sich mit ihrer Gemeinde abstimmen, wie die Zeit, unter Berufung auf die DPA und die Landeswahlleitung, berichtet. Der Anteil der Briefwähler ist in Sachsen zuletzt gestiegen, so die Zeit unter Berufung auf die DPA.

Für Deutsche im Ausland, die an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, gelten besondere Regelungen, wie das Auswärtige Amt auf seiner Webseite erläutert. Sie müssen vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Auch hier wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2025-02/05/wenig-zeit-fuer-briefwaehler-briefwahl-vor-ort-als-loesung
  • https://wahlen.sachsen.de/bundestagswahl-2025-informationen-und-downloads.html
  • https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/bundestagswahl-2025/informationen-briefwahl-1941782
  • https://uk.diplo.de/uk-de/02/wahlteilnahme-aus-dem-ausland-2685072
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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