Die nächste Bundestagswahl in Deutschland wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden. Laut Grundgesetz muss die Wahl zwischen 46 und 48 Monaten nach Beginn der aktuellen Legislaturperiode durchgeführt werden. Da die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages am 26. Oktober 2021 begann, muss der Wahltermin zwischen dem 27. August und 26. Oktober 2025 liegen. Der genaue Termin wird noch offiziell bekanntgegeben.
Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, findet die Wahl an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag statt. In der Regel sollen Bundestagswahlen nicht in die Hauptferienzeit fallen. Unabhängig vom Wahltermin dürfen Parteien frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode, also ab dem 27. März 2024, Delegierte für die Aufstellung von Kandidaten wählen. Die eigentliche Kandidatenaufstellung ist dann ab dem 27. Juni 2024 möglich.
Das Wahlsystem bleibt eine personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Parteiliste. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise. Die Sitzverteilung im Bundestag erfolgt primär nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien. Um Überhangmandate zu vermeiden, wird die Gesamtzahl der Sitze so lange erhöht, bis alle Direktmandate angerechnet werden können.
Parteien müssen mindestens 5% der Zweitstimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. Ausnahmen gibt es für Parteien nationaler Minderheiten. Die Kandidatenaufstellung in den Wahlkreisen erfolgt durch die Parteimitglieder vor Ort oder durch Wählergruppen mit mindestens 200 Unterstützern. Die Landeslisten werden von den Parteien aufgestellt.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. EU-Bürger dürfen bei Kommunal- und Europawahlen wählen, nicht aber bei der Bundestagswahl. Neben der Wahl des Bundestags finden 2025 auch die Bürgerschaftswahl in Hamburg (2. März) und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.
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