Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer für verfassungsgemäß erklärt. Wie die Zeit berichtete, wurde die Verfassungsbeschwerde einer McDonald's-Franchisenehmerin gegen die Abgabe zurückgewiesen. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Steuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist und als „örtliche Verbrauchssteuer“ zulässig ist, wie auch der Deutschlandfunk meldete. Damit herrscht nun Rechtssicherheit für Tübingen und potenziell auch für andere Städte und Gemeinden, die ähnliche Abgaben erwägen.
Die Verpackungssteuer in Tübingen gilt seit Anfang 2022 und betrifft Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder zum sofortigen Verzehr. Wie vom SWR berichtet, beträgt die Steuer 50 Cent für Verpackungen wie Kaffeebecher und Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck. Ziel der Steuer ist es, die Müllmenge im öffentlichen Raum zu reduzieren und Anreize für Mehrweg-Lösungen zu schaffen.
Wie die Tagesschau berichtet, begrüßte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer die Entscheidung. Die Steuer zeige bereits Wirkung und bringe Mehrweg-Lösungen voran. Er erwarte, dass nun weitere Städte dem Tübinger Beispiel folgen werden. McDonald's hingegen bedauert die Entscheidung, wie LTO berichtet. Das Unternehmen kritisiert den bürokratischen Aufwand und die zusätzliche finanzielle Belastung, insbesondere für landesweit tätige Unternehmen. Man befürchtet einen "Flickenteppich" an unterschiedlichen Regelungen.
Wie das ZDF berichtet, begrüßte auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Entscheidung und forderte weitere Kommunen und den Bund auf, dem Tübinger Modell zu folgen. Die DUH sieht in der Verpackungssteuer eine wirksame Maßnahme gegen unnötigen Abfall. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), wie von der Zeit zitiert, befürchtet allerdings einen „unübersichtlichen Flickenteppich“, sollte die Steuer in unterschiedlicher Weise von den Kommunen angewendet werden. Auch der Handelsverband Deutschland warnt vor einem solchen Flickenteppich und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand für Unternehmen, wie ebenfalls die Zeit berichtete.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-01/22/karlsruhe-gibt-gruenes-licht-fuer-tuebinger-verpackungssteuer
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/tuebingen-verpackungssteuer-102.html
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-verpackungssteuer-tuebingen-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/verpackungssteuer-auf-einweggeschirr-in-tuebingen-ist-verfassungsgemaess-100.html