16.11.2024
Cannabisverbot Auf Weihnachtsmärkten Bestätigt

Cannabis-Konsum auf Weihnachtsmärkten untersagt

Der Konsum von Cannabis auf Weihnachtsmärkten ist verboten. Wie das Sozialministerium in Magdeburg mitteilte, gelten auf Weihnachtsmärkten die allgemeinen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes. So ist beispielsweise der Besitz nicht erlaubter Mengen an Cannabis sowie der Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen verboten. Dasselbe gilt für den Konsum tagsüber in Fußgängerzonen. Da viele Weihnachtsmärkte in solchen Zonen stattfinden oder sich in der Nähe von Orten befinden, an denen sich Kinder aufhalten, ist der Cannabiskonsum dort de facto untersagt. (Quelle: dpa Sachsen, berichtet von der Zeit, https://www.zeit.de/news/2024-11/16/kein-cannabis-konsum-auf-weihnachtsmaerkten)

Paul-Gerhard Stieger, Geschäftsführer des Magdeburger Weihnachtsmarktes, betonte, dass der Verkauf und Konsum von Cannabis auf dem Markt verboten sei. Der Weihnachtsmarkt verstehe sich als Familienveranstaltung mit vielen Angeboten für Kinder. Ähnlich verhält es sich in Halle. Der dortige Weihnachtsmarkt findet auf dem Marktplatz statt, der als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Zusätzlich verbietet das Gesetz den Cannabiskonsum generell in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen. (Quelle: dpa Sachsen, berichtet von der Zeit, https://www.zeit.de/news/2024-11/16/kein-cannabis-konsum-auf-weihnachtsmaerkten)

Debatte um Cannabis auf öffentlichen Plätzen

Die Regelung zum Cannabiskonsum auf Weihnachtsmärkten fügt sich in die breitere Diskussion um den Umgang mit Cannabis im öffentlichen Raum ein. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) befürwortet laut Behörden Spiegel ein generelles Cannabisverbot auf Weihnachtsmärkten und empfiehlt den Kommunen, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen. Er argumentiert, dass Cannabisgeruch, Haschkekse und Joints nicht auf den Weihnachtsmarkt gehörten und sieht die Legalisierung von Cannabis insgesamt kritisch. (https://www.behoerden-spiegel.de/2024/11/14/kein-gras-auf-weihnachtsmaerkten/)

Auswirkungen auf den Schwarzmarkt

Obwohl Cannabis in Deutschland seit April 2024 legal ist und der Anbau in Cannabis Social Clubs seit Juli erlaubt ist, blüht der Schwarzmarkt weiterhin. Wie der MDR berichtet, sind bundesweit erst wenige Anbauvereine genehmigt worden, weshalb der legale Bedarf an Cannabis noch nicht gedeckt werden kann. Der Suchtforscher Jakob Manthey erwartet einen längeren Prozess, bis der legale Markt etabliert ist. (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/cannabis-schwarzmarkt-social-clubs-modellversuche-100.html)

Kontrollen und Sanktionen

Die Polizei und die Ordnungsbehörden sind für die Kontrolle der Einhaltung des Cannabisgesetzes zuständig. Bei Verstößen, wie dem Konsum von Cannabis auf dem Weihnachtsmarkt, drohen entsprechende Sanktionen. Die genauen Strafen richten sich nach dem Konsumcannabisgesetz.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Cannabisgesetz und den Regelungen zum Konsum und Anbau von Cannabis finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html

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