Gartenmärkte in Nordrhein-Westfalen dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch an Sonntagen Dekorationsartikel und Christbaumschmuck verkaufen. Der BGH bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, des Landgerichts Bochum und des Oberlandesgerichts Hamm, und wies die Revision der Wettbewerbszentrale ab (Az. I ZR 38/24). Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/05/gartenmarkt-darf-auch-christbaumschmuck-verkaufen) berichtet, sieht der BGH in dem Verkauf dieser Artikel keinen Wettbewerbsverstoß, da sie zum erlaubten Randsortiment gehören. Das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz gestattet den Verkauf eines solchen Randsortiments an Sonn- und Feiertagen.
Die Wettbewerbszentrale hatte den sonntäglichen Verkauf der Weihnachtsartikel als unlauteren Wettbewerb eingestuft und auf Unterlassung geklagt. Mit dem Urteil des BGH ist der Rechtsstreit nun endgültig entschieden. Auch die dpa berichtete über das Urteil. Das Ladenöffnungsgesetz NRW erlaubt Geschäften mit Kernsortimenten wie Blumen und Pflanzen eine Sonntagsöffnung von fünf Stunden, inklusive des Verkaufs eines begrenzten Randsortiments.
Der BGH argumentiert, dass Christbaumschmuck und ähnliche Dekoartikel als Ergänzung zum Kernsortiment von Gartenmärkten zu betrachten sind und somit zum zulässigen Randsortiment gehören. UNTERNEHMEN-HEUTE.de (https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6638585) zitiert den Vorsitzenden Richter Thomas Koch, der die Artikel als "Accessoires" zu den hauptsächlich angebotenen Blumen und Pflanzen bezeichnete.
Obwohl sich dieses Urteil konkret auf das nordrhein-westfälische Gesetz bezieht, könnte es Auswirkungen auf ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern haben. Stern.de (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/bundesgerichtshof--gartenmarkt-darf-auch-christbaumschmuck-verkaufen-35285050.html) hatte bereits im Vorfeld über die Verhandlung vor dem BGH berichtet und die Frage aufgeworfen, ob Weihnachtsdekoration als Randsortiment eines Gartenmarktes gelten kann. Ein älteres Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2013, auf das urteile.news (https://urteile.news/OLG-Hamm_4-U-17612_Gartencenter-darf-sonntags-keine-Weihnachtsartikel-verkaufen~N15802) verweist, hatte den Sonntagsverkauf von Weihnachtsartikeln in Gartencentern in Niedersachsen untersagt. Dieses Urteil ist durch die aktuelle BGH-Entscheidung für Nordrhein-Westfalen jedoch überholt.
Quellen: - https://www.zeit.de/news/2024-12/05/gartenmarkt-darf-auch-christbaumschmuck-verkaufen - https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/bundesgerichtshof--gartenmarkt-darf-auch-christbaumschmuck-verkaufen-35285050.html - https://www.mt.de/regionales/nrw/Gartenmarkt-darf-auch-Christbaumschmuck-verkaufen-23996727.html - https://consent.yahoo.com/v2/collectConsent?sessionId=2_cc-session_2899f917-7029-40d1-a0b7-49f58c669bbc - https://www.stern.de/news/bgh-urteilt-ueber-sonntaeglichen-verkauf-von-weihnachtsdeko-im-gartenmarkt-35284512.html - https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2024&nr=138892&Blank=1 - https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6638585 - https://urteile.news/OLG-Hamm_4-U-17612_Gartencenter-darf-sonntags-keine-Weihnachtsartikel-verkaufen~N15802