Der Februar 2025 bringt einige Veränderungen für Verbraucher in Deutschland mit sich. Neben der Bundestagswahl stehen Anpassungen bei Gehältern, Einspeisevergütungen für Solaranlagen und im Bereich der Künstlichen Intelligenz an. Auch die Anzahl der Arbeitstage verändert sich.
Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt, wie die Zeit, unter Berufung auf die dpa, berichtet. Durch ein neues Wahlrecht schrumpft der Bundestag auf 630 Sitze. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, die Sitzanzahl wird direkt vom Zweitstimmenergebnis bestimmt.
Beschäftigte der Länder erhalten eine Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent. Auszubildende bekommen monatlich 50 Euro mehr, wie biallo.de meldet.
Für Besitzer von Solaranlagen ändert sich die Einspeisevergütung. Wie die Zeit, in Bezugnahme auf die dpa, berichtet, sinkt die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen halbjährlich um ein Prozent. Die nächste Senkung tritt am 1. Februar in Kraft. Betroffen sind Anlagen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen werden.
Da 2025 kein Schaltjahr ist, entfällt der 29. Februar. Laut Zeit, unter Berufung auf die dpa und das Statistische Bundesamt, führt dies zu durchschnittlich 0,7 weniger Arbeitstagen im Vergleich zu 2024. Insgesamt gibt es 248,1 Arbeitstage.
Der AI Act der Europäischen Union verbietet ab dem 2. Februar bestimmte KI-Anwendungen. Wie die Zeit, unter Berufung auf die dpa, meldet, sind davon unter anderem Anwendungen betroffen, die Menschen anhand bestimmter Merkmale bewerten, ähnlich dem "Social Scoring" in China.
Weitere Änderungen im Jahr 2025 betreffen verschiedene Bereiche, darunter Steuern, Pflegeversicherung und Wohngeld. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.