27.1.2025
Deutschlands Asylpolitik: Fokus Syrien und Afghanistan
Asylpolitik in Deutschland: Fokus auf Syrien und Afghanistan

Asylpolitik in Deutschland: Fokus auf Syrien und Afghanistan

Die Asylpolitik Deutschlands, insbesondere in Bezug auf Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan, ist ein komplexes und viel diskutiertes Thema. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, hat Deutschland in der Vergangenheit humanitäre Aufnahmeprogramme aufgelegt, um Schutzbedürftigen aus Syrien eine sichere Einreise zu ermöglichen. Zwischen 2013 und 2015 wurden im Rahmen dieser Programme und ergänzender Länderprogramme etwa 35.000 Visa erteilt.

Diese Programme, die u.a. familiäre Bindungen und humanitäre Kriterien berücksichtigten, wurden zwar international gelobt, stehen aber auch in der Kritik. Wie die bpb berichtet, bietet der temporäre Aufenthalt der über die Programme Aufgenommenen dem deutschen Staat zwar die Möglichkeit der Rückführung nach Ende des Konflikts, erschwert aber gleichzeitig die Integration und Zukunftsplanung der Geflüchteten.

Die aktuelle Situation zeigt, dass Syrien und Afghanistan weiterhin zu den Haupt-Herkunftsländern von Asylsuchenden in Deutschland gehören. Wie der Mediendienst Integration (MDI) berichtet, lebten Ende 2023 rund 759.000 syrische Geflüchtete und Asylbewerber*innen in Deutschland. Die bpb bestätigt diesen Trend und nennt Syrien und Afghanistan unter den häufigsten Herkunftsländern im Jahr 2024.

Die Gründe für die Flucht aus diesen Ländern sind vielfältig und reichen von Krieg und Verfolgung bis hin zu wirtschaftlicher Not. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetz verankert, wie die UNO-Flüchtlingshilfe erklärt. Es gibt verschiedene Schutzformen, darunter Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot. Die UNO-Flüchtlingshilfe betont, dass jede*r Asylsuchende das Recht auf ein individuelles Asylverfahren hat, in dem die Fluchtgründe geprüft werden.

Wie die Zeit berichtete, forderte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein nach einem Gewaltverbrechen in Aschaffenburg im Januar 2025 einen "kompletten Kurswechsel in der Migrationspolitik" und kritisierte die "bedingungslose Aufnahme von Menschen aus Syrien und Afghanistan". Er betonte, dass nur Parteien, die den Kurs der CDU mittragen, als Koalitionspartner in Frage kämen.

Die Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Die UNO-Flüchtlingshilfe informiert darüber, dass Asylbewerber*innen im Falle ihrer Bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen haben, die das physische und soziokulturelle Existenzminimum sichern sollen.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-01/27/rhein-bedingungslose-aufnahme-von-syrern-gescheitert

https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/224847/sichere-einreise-deutschlands-aufnahmeprogramme-fuer-syrische-fluechtlinge-2013-2015-und-ihre-folgen-fuer-asylpolitik-und-fluechtlingszuwanderung/?p=all

https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/fluechtlingsschutz/asyl-in-deutschland

https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/syrische-fluechtlinge.html

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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