19.10.2024
Doktortitel an Hessens Fachhochschulen: Ein neuer Weg in der akademischen Ausbildung

Doktortitel: 33 Abschlüsse an Hessens Promotionszentren

Im Jahr 2016 führte Hessen als erstes Bundesland in Deutschland ein eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein. Dies ermöglichte es diesen Institutionen, ihren Absolventen einen Doktortitel zu verleihen, was zuvor ausschließlich Universitäten vorbehalten war. Bis Ende des Jahres 2023 wurden insgesamt 33 Doktortitel an diesen Fachhochschulen vergeben. Diese Entwicklung hat das hessische Bildungssystem nachhaltig beeinflusst und die Rahmenbedingungen für die akademische Ausbildung in der Region verändert.

Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Seit der Einführung des Promotionsrechts haben sich in Hessen sieben Promotionszentren etabliert. Diese Zentren sind darauf spezialisiert, Nachwuchswissenschaftler auf ihrem Weg zur Promotion zu unterstützen. Von diesen sieben Zentren arbeiten drei hochschulübergreifend, was eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen fördert. Die Promotionszentren sind in unterschiedlichen Fachbereichen aktiv, darunter Soziale Arbeit, Angewandte Informatik und Nachhaltigkeit.

Statistik der Promotionsverfahren

Laut einer aktuellen Antwort des Hessischen Wissenschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag wurden insgesamt 330 Promotionsverfahren an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften eingeleitet. Von diesen Verfahren wurden bis zum Ende des vergangenen Jahres 33 erfolgreich abgeschlossen. Die Verteilung der abgeschlossenen Promotionen ist wie folgt:

  • Soziale Arbeit: 96 Verfahren, 19 Abschlüsse
  • Angewandte Informatik: 93 Verfahren, 11 Abschlüsse
  • Nachhaltigkeit: 27 Verfahren, 1 Abschluss
  • Ingenieurwissenschaften (Life Science Engineering, Public Health): 22 Verfahren, 1 Abschluss je Fachrichtung
  • Sozialwissenschaften: 57 Verfahren, keine Abschlüsse
  • Mobilität und Logistik: 13 Verfahren, keine Abschlüsse

Positive Bilanz des Wissenschaftsministeriums

Das hessische Wissenschaftsministerium bewertet die Entwicklung der Promotionszentren als durchweg positiv. Ein Sprecher des Ministeriums betonte, dass das Promotionsrecht den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nicht nur die Möglichkeit gebe, ihren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden, sondern auch ihre Attraktivität für wissenschaftliches Personal und Studierende erhöhe. In Zeiten eines zunehmenden Wettbewerbs um die besten Köpfe sei dies von großer Bedeutung.

Herausforderungen und Rahmenbedingungen

Die Zahl der abgeschlossenen Promotionen ist jedoch vor dem Hintergrund der spezifischen Situation der Promotionszentren und der allgemeinen Entwicklungen in der Wissenschaft zu betrachten. Die Promotionszentren sind noch relativ jung, da vier von ihnen erst 2017 gegründet wurden und drei weitere 2019 beziehungsweise 2020 hinzugekommen sind. Dadurch beträgt der Zeitraum der bisherigen Bilanz lediglich fünf bis sieben Jahre.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mehrheit der Promotionsvorhaben nicht zu dem Zeitpunkt begonnen wurde, als die Zentren eingerichtet wurden, sondern erst später im Verlauf ihrer Aktivität. Dies liegt unter anderem daran, dass die Strukturen und Abläufe der Zentren zunächst bekannt gemacht werden mussten.

Einfluss der Corona-Pandemie

Zusätzlich stellt das Ministerium fest, dass die angenommenen Promotionsdauern von drei Jahren im Wissenschaftssystem oft nicht der Realität entsprechen. In vielen Fällen dauern Promotionen deutlich länger. Die Corona-Pandemie, die von 2020 bis 2022 erhebliche Einschränkungen für die Forschung mit sich brachte und deren Auswirkungen bis heute zu spüren sind, hat es vielen Doktoranden zusätzlich erschwert, ihre Promotionen in der vorgegebenen Zeit abzuschließen. Daher bewegt sich die Anzahl der bisher abgeschlossenen Promotionen insgesamt im Rahmen des Erwartbaren.

Zukunft der Promotionszentren

Die hessischen Promotionszentren haben in den letzten Jahren einen bedeutenden Schritt in der akademischen Landschaft vollzogen. Durch die Möglichkeit, Promotionsabschlüsse eigenständig zu vergeben, wird der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert und die Forschungslandschaft in Hessen bereichert. Die Zukunft dieser Zentren wird entscheidend davon abhängen, wie sie sich an die Herausforderungen in der Wissenschaft anpassen und weiterhin qualifizierte Absolventen hervorbringen können.

Fazit

Die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Hessen markiert einen wichtigen Wendepunkt in der akademischen Ausbildung des Landes. Mit 33 vergebenen Doktortiteln und einer Vielzahl laufender Promotionsverfahren zeigen die hessischen Hochschulen, dass sie in der Lage sind, qualitativ hochwertige Forschung zu betreiben und dazu beizutragen, den Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften in verschiedenen Bereichen zu decken. Die positive Bilanz und die kontinuierliche Entwicklung der Promotionszentren versprechen eine spannende Zukunft für die Forschung und Lehre in Hessen.

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