Sondervermögen Bundeswehr Infrastruktur: Ein Überblick
Sondervermögen Bundeswehr Infrastruktur: Ein Überblick
Die Einrichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr-Infrastruktur ist derzeit Gegenstand von Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, prüfen CDU, CSU und SPD die kurzfristige Einrichtung zweier milliardenschwerer Sondervermögen – eines für Verteidigung und eines für Infrastruktur. Details werden derzeit zwischen den Parteien ausgearbeitet. Die Einrichtung der Sondervermögen noch mit dem alten Bundestag im März gilt als wahrscheinlichste Variante. Parallel dazu wird eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse angestrebt, die spätestens in der nächsten Legislaturperiode angepackt werden soll.
Wie das manager magazin ausführt, sollen diese Sondervermögen jeweils 400 Milliarden Euro umfassen. Für die Bundeswehr wird diese Summe als notwendig erachtet, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken und ein Signal an Russland zu senden. Für die Infrastruktur sollen Bund und Ländern 400 bis 500 Milliarden Euro (in Preisen von 2025) bereitgestellt werden. Diese Sondervermögen sind als Kreditlinien außerhalb des normalen Bundeshaushalts und der Schuldenbremse konzipiert.
Der Merkur berichtet, dass diese Vorschläge von führenden deutschen Ökonomen stammen, darunter Clemens Fuest (Ifo-Institut), Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft), Moritz Schularick (Kieler IfW) und Jens Südekum. Diese Expertengruppe hatte sich auf Initiative des saarländischen Finanzministers Jakob von Weizsäcker getroffen, um finanzpolitische Optionen für die Sondierungsgespräche zu erarbeiten.
Wie „Das Parlament“ erläutert, wurde das ursprüngliche Sondervermögen Bundeswehr von der Ampel-Koalition nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 beschlossen. Es wurde durch eine Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 87a) verankert und mit 100 Milliarden Euro ausgestattet. Die Mittel sind zweckgebunden für die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. Kredite aus diesem Sondervermögen fallen nicht unter die Schuldenregel des Grundgesetzes. Das Sondervermögen wird voraussichtlich 2027 ausgeschöpft sein.
Das Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines Sondervermögens Bundeswehr (BwFinSVermG) regelt die Verwendung der Mittel. Im Wirtschaftsplan 2022 sind unter anderem Mittel für wehrtechnische Forschung und Technologie, Beschaffung von Ausrüstung, Digitalisierung, Investitionen in die Bereiche Land, See und Luft sowie Zinsen für Kreditaufnahmen vorgesehen.
Verwendete Quellen:
* https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/liveticker-zur-bundestagswahl-2025-union-und-spd-pruefen-zwei-sondervermoegen-in-milliardenhoehe-faz-110093143.html
* https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/union-und-spd-pruefen-zwei-sondervermoegen-fuer-verteidigung-und-infrastruktur-110330370.html
* https://www.merkur.de/wirtschaft/merz-klingbeil-sondierungen-sondervermoegen-bundeswehr-infrastruktur-oekonomen-fuest-plan-schuldenbremse-linke-zr-93602721.html
* https://www.das-parlament.de/wirtschaft/haushalt/was-man-ueber-das-sondervermoegen-bundeswehr-wissen-muss
* https://www.manager-magazin.de/politik/union-und-spd-pruefen-sondervermoegen-von-je-400-milliarden-euro-a-1c2a4300-2bb9-4fec-8027-7f7366859618
* https://www.gesetze-im-internet.de/bwfinsvermg/BJNR103010022.html
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.