19.10.2024
Umwelthilfe zieht gegen EU-Pestizidzulassung vor Gericht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Genehmigungsverlängerung des Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor eingereicht. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenden Auseinandersetzung mit der Zulassungspraxis hochgiftiger Pestizide innerhalb der Europäischen Union. Die Entscheidung der EU-Kommission, trotz gesundheitlicher und ökologischer Bedenken, die Genehmigung für S-Metolachlor bis November 2024 vorläufig zu verlängern, steht im Zentrum der Kritik. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die Wichtigkeit des gerichtlichen Vorgehens im Kampf gegen gefährliche Pestizide. Er kritisiert, dass die ursprüngliche Genehmigung von S-Metolachlor bereits vor beinahe einem Jahrzehnt abgelaufen sei. Dennoch sei die EU-Kommission wiederholt den Wünschen der Agrarlobby nachgekommen und habe Verlängerungen bewilligt, ohne aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Risiken angemessen zu berücksichtigen. Resch fordert eine Grundsatzentscheidung, um zu verhindern, dass dieses als skandalös betrachtete Vorgehen auch bei anderen Wirkstoffen fortgeführt wird. Er weist darauf hin, dass ein Umgehen des Vorsorgeprinzips und eine Ignoranz gegenüber Umweltbelangen nicht geduldet werden dürfen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Februar 2023 Bedenken geäußert, da bei der Verwendung von S-Metolachlor gesundheitsschädliche Auswirkungen auf bestimmte Säugetiere nicht ausgeschlossen werden können. Ebenso wurden Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser durch potentiell krebserregende Stoffe festgestellt. Infolgedessen entschied die EU-Kommission, dass eine erneute Verlängerung der Genehmigung nicht stattfinden soll. Die Rechtmäßigkeit der Verlängerung bis November 2024 und die grundsätzliche Zulässigkeit der Genehmigungspraxis stehen jedoch noch zur juristischen Klärung aus. Die DUH setzt sich auch auf nationaler Ebene mit Unterstützung von foodwatch gegen die Zulassung weiterer hochtoxischer Pestizide ein. Dies umfasst die Einreichung von Anträgen auf Überprüfung bei der EU-Kommission bezüglich der verlängerten Genehmigung der Insektengifte Sulfurylfluorid und Flufenacet. Die Pestizidwirkstoffe werden als toxisch für Gesundheit, Umwelt und Klima eingestuft, und eine erneute Risikobewertung wurde trotz Verlängerung der Genehmigungen bis 2025 bzw. 2027 nicht durchgeführt. Die DUH fordert eine Aufhebung der Genehmigungsverlängerung und prüft weitere rechtliche Schritte, sollte die Kommission die Anträge ablehnen. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin, stellt klar, dass das Pflanzenschutzmittelrecht Fristen für die Aktualisierung der Risikobewertung vorsieht. Wenn diese Fristen überschritten werden, basieren die Genehmigungen auf veralteten Daten, was möglicherweise nicht mit den Vorgaben des Pflanzenschutzmittelrechts und dem Vorsorgeprinzip vereinbar ist. In einem breiteren Kontext führt die DUH mehrere Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizidprodukte in Deutschland. Diese richten sich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und umfassen Klagen gegen Produkte wie Roundup PowerFlex und Gardo Gold, die unter anderem S-Metolachlor enthalten. Die Auseinandersetzung der DUH mit der Zulassungspraxis von Pestiziden spiegelt die zunehmende Sorge um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit wider. Die rechtlichen Schritte gegen die Genehmigung von S-Metolachlor auf EU-Ebene stellen nur einen Teil des umfassenden Engagements der Organisation dar, das darauf abzielt, den Einsatz hochgiftiger Pestizide zu begrenzen und langfristig zu beenden.
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