Mit dem geplanten „Schneller-Bauen-Gesetz“ der Senatsverwaltung beabsichtigt der Berliner Senat, die Bauvorhaben in der Hauptstadt zu beschleunigen. Bausenator Christian Gaebler (SPD) hat betont, dass es dabei keine Entmachtung der Bezirke bei der Planung von Bauvorhaben geben wird. „Für die Bauleitplanung sind federführend die Bezirke in der Regel zuständig“, erklärte Gaebler in einem Interview mit dem RBB-Inforadio. Es gibt jedoch Verfahren, bei denen die Landesebene die Federführung übernimmt, insbesondere wenn es um gesamtstädtische Belange geht, wie etwa den Bau einer größeren Anzahl von Wohnungen.
Das „Schneller-Bauen-Gesetz“ zielt darauf ab, die Zuständigkeiten zwischen der Landes- und Bezirksebene klarer zu definieren. Gaebler erläuterte, dass das Gesetz eine Bündelung von Themen ermögliche und die Landesebene in bestimmten Fällen auch abschließend entscheiden können müsse. „Im Moment haben wir da einen ziemlichen Mischmasch an Zuständigkeiten“, so der Senator. Der Senat plant insgesamt etwa 50 gesetzliche Änderungen, von denen nur vier die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen betreffen. Dies sei in der Regel eine Klarstellung, dass der Wohnungsbau als dringende gesamtstädtische Aufgabe angesehen wird.
Der Senat beabsichtigt, das „Schneller-Bauen-Gesetz“ am Dienstag zu beschließen. Es umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten im Wohnungsbau zu beschleunigen. Derzeit dauern solche Prozesse oft mehrere Jahre. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Straffung und Standardisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Einführung von Prüf- und Bearbeitungsfristen. Auch die Regelungen zu den Zuständigkeiten zwischen der Landes- und Bezirksebene sollen klarer gefasst werden.
Naturschutzverbände haben Bedenken geäußert, dass der Natur- und Artenschutz zugunsten einer schnelleren Bauweise beeinträchtigt werden könnte. Gaebler wies diese Sorgen zurück und betonte, dass es keine Abstriche beim Naturschutz geben werde. „Wir haben an bestimmten Stellen Fristen verkürzt“, sagte er. Zudem werde klargestellt, dass bereits bestehende Ausnahmeregelungen auch für den Bau von Wohnungen oder sozialer Infrastruktur gelten.
Die Einführung des „Schneller-Bauen-Gesetzes“ wird von vielen Seiten mit Spannung erwartet. Der steigende Bedarf an Wohnraum in Berlin erfordert dringend Maßnahmen, um die Bauprozesse zu optimieren. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Interessen des Naturschutzes gewahrt bleiben. Die Herausforderung besteht darin, einen Ausgleich zwischen schnellem Bauen und dem Schutz von Umwelt und Natur zu finden.
Das geplante „Schneller-Bauen-Gesetz“ stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren Bauweise in Berlin dar. Die klare Definition der Zuständigkeiten und die Einführung von Maßnahmen zur Beschleunigung der Bauprozesse könnten dazu beitragen, den Wohnraummangel in der Hauptstadt zu lindern. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis aussehen wird und ob die Bedenken der Naturschutzverbände angemessen berücksichtigt werden.
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