22.11.2024
Erneute DFB-Strafe für Union Berlin wegen Pyrotechnik

Fußball-Bundesliga: Union Berlin erneut mit Geldstrafe wegen Pyrotechnik

Der 1. FC Union Berlin muss erneut eine Geldstrafe wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch seine Fans zahlen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Strafe in Höhe von 51.000 Euro gegen den Verein. Der Vorfall ereignete sich Ende August während des Bundesliga-Spiels gegen den FC St. Pauli (Zeit Online, 22.11.2024). Wie der Tagesspiegel berichtet, können die Berliner bis zu 17.000 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, müssen diese Ausgaben jedoch bis zum 30. Juni 2025 dem DFB nachweisen (Tagesspiegel, 22.11.2024).

Es ist nicht das erste Mal, dass Union Berlin wegen des Gebrauchs von Pyrotechnik durch seine Anhänger zur Kasse gebeten wird. Wie dpa berichtet, wurde der Verein erst kürzlich mit einer Geldstrafe von 45.000 Euro belegt (Zeit Online, 22.11.2024). Diese Strafe bezog sich auf Vorfälle beim DFB-Pokalspiel gegen den Greifswalder SC am 17. August. Laut Tagesspiegel wurden dabei 24 Bengalische Feuer, 16 Rauchkörper und fünf Rauchtöpfe gezählt (Tagesspiegel, 20.11.2024). Auch in diesem Fall kann Union Berlin bis zu 15.000 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden und muss dies dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachweisen. rbb24 Inforadio berichtete ebenfalls über die Vorfälle in Greifswald und die damit verbundene Strafe (rbb24, 20.11.2024).

Die wiederholten Vorfälle und die damit verbundenen Strafen werfen ein Schlaglicht auf die Problematik des Einsatzes von Pyrotechnik im Fußballstadion. Während einige Fans die Pyroshows als Teil ihrer Fankultur betrachten, sehen andere darin eine Gefahr für die Sicherheit und den Verein. Berlin-live.de zitiert Fans, die das Urteil als ungerechtfertigt empfinden und Pyrotechnik nicht als Verbrechen ansehen (Berlin-live.de, 22.11.2024). Die B.Z. berichtete ebenfalls kurz über die erneute Geldstrafe für Union Berlin (B.Z., 22.11.2024).

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