Nach den schweren Frostschäden im April dieses Jahres, die insbesondere den Obst- und Weinbau in Deutschland stark getroffen haben, startet nun die Auszahlung der EU-Krisenhilfe. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/14/frostschaeden-eu-krisenhilfe-obst-und-weinbau-startet) berichtet, können betroffene Landwirte ab Freitag, den 15. November 2024, die Unterstützung beantragen.
Die Anträge können bis zum 8. Januar 2025 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingereicht werden. Diese EU-Hilfen ergänzen die bereits existierenden Landeshilfen. Insgesamt stehen für die betroffenen Betriebe in Deutschland bis zu 46,5 Millionen Euro zur Verfügung. Wie agrarheute berichtet, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die entsprechende Verordnung unterzeichnet. (https://www.agrarheute.com/management/finanzen/obstbauern-winzer-koennen-46-millionen-euro-frosthilfe-beantragen-628635)
Die Spätfröste in der Nacht zum 23. April 2024 richteten in den sächsischen Obst- und Weinbaugebieten verheerende Schäden an. Obwohl Frost zu dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich ist, waren die Auswirkungen in diesem Jahr besonders gravierend. Aufgrund der ungewöhnlich milden Temperaturen im ersten Quartal 2024 war das Pflanzenwachstum bereits weit fortgeschritten, wodurch die Pflanzen den Minusgraden schutzlos ausgeliefert waren. Die Süddeutsche Zeitung berichtete ebenfalls über die enormen Schäden. (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ernteausfaelle-frostschaeden-eu-krisenhilfe-obst-und-weinbau-startet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241114-930-289042)
Die EU-Krisenhilfe soll den betroffenen Landwirten helfen, die finanziellen Folgen der Ernteausfälle zu bewältigen. Beihilfeberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe, die einen Ertragsrückgang von mehr als 30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Schaden von mindestens 7.500 Euro entstanden ist. Die Höhe der Entschädigung wird nach Eingang aller Anträge festgelegt und soll zwischen 16 und 40 Prozent des Schadens betragen. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitteilte, soll die Verordnung noch im November in Kraft treten. (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/128-frosthilfen.html)
Die tagesschau berichtete, dass die EU-Kommission Hilfen in Höhe von 46,5 Millionen Euro zugesagt hat, um die Betriebe zu entschädigen. (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/eu-obstbauern-100.html) Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium erklärte, dass das Dienstleistungszentrum Mosel die Anträge für die Betriebe in Rheinland-Pfalz bearbeiten wird. (https://www.agrar-presseportal.de/landwirtschaft/agrarpolitik/schmitt-eu-hilfen-fuer-frostschaeden-bei-obst-und-weinbauern-sind-auf-dem-weg-40311.html) In Sachsen können die Hilfen bereits seit Anfang Oktober beantragt werden, wie die Leipziger Zeitung berichtete. (https://www.l-iz.de/melder/wortmelder/2024/10/antragstellung-fuer-frosthilfen-im-obst-und-weinbau-startet-605139)
Die Frostschäden haben zu erheblichen Ernteausfällen geführt und stellen die betroffenen Betriebe vor große Herausforderungen. Die EU-Krisenhilfe soll dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und den Obst- und Weinbau in den betroffenen Regionen zu stabilisieren.
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