Das Landgericht Stuttgart hat Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal am Klinikum Stuttgart abgewiesen. Wie die Zeit berichtet, betrafen die Klagen sowohl die Forderung eines Dienstleisters der ehemaligen International Unit auf Vergütung als auch die Widerklage des Klinikums auf Rückzahlung bereits gezahlter Gelder. Das Gericht erklärte die zugrundeliegenden Kooperationsverträge aufgrund von Sittenwidrigkeit für nichtig. Damit bestehen keine gegenseitigen Ansprüche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Skandal rund um die sogenannte International Unit des Klinikums Stuttgart dreht sich um krumme Geschäfte mit Auslandspatienten, die der Stadt Stuttgart Millionenverluste beschert haben sollen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Strafverfahren gegen Beteiligte des Korruptionsskandals geführt, die zu teils langjährigen Haftstrafen führten. Ein zentraler Punkt der Ermittlungen war die Behandlung und Betreuung von 371 libyschen Kriegsversehrten zwischen 2013 und 2015. Um dem Klinikum höhere Einnahmen zu sichern, wurden die Kostenträger der Patienten getäuscht. Dienstleister, die unter anderem mit der Betreuung der ausländischen Patienten beauftragt waren, kassierten laut Gericht zu Unrecht hohe Summen.
Die n-tv berichtet, dass die Akquise ausländischer Privatpatienten dazu dienen sollte, das damalige Defizit des Klinikums zu reduzieren. Der sogenannte Medizintourismus war in der Vergangenheit für viele Kliniken eine Möglichkeit, Zusatzeinnahmen zu generieren. Wie die Stuttgarter Zeitung in einem früheren Bericht erwähnte, standen zwei Dienstleister vor Gericht, denen vorgeworfen wurde, dem ehemaligen Leiter der Abteilung für ausländische Patienten Geld gegen Scheinrechnungen gezahlt zu haben. Der Empfänger des Geldes hatte die Vorwürfe bereits gestanden.