Soziale Medien sind fester Bestandteil des privaten Lebens vieler Menschen. Doch was passiert, wenn private Äußerungen auf Plattformen wie Facebook Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben? Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und den Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber ist dabei oft fließend.
Wie WBS LEGAL erläutert, haben Arbeitnehmer zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung, unterliegen im Arbeitsverhältnis aber auch der Treue- und Rücksichtnahmepflicht. Diese Pflicht bedeutet, dass sich Arbeitnehmer auch im Privatleben so verhalten müssen, dass das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nicht gestört wird. Konkret bedeutet das: Äußerungen in sozialen Medien, die den Arbeitgeber beleidigen, verunglimpfen oder dessen Ruf schädigen, können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wie die FAZ berichtet, bestätigte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe Kollegen bedroht und den Betriebsfrieden gestört hatte.
Die Reichweite der Äußerung spielt eine entscheidende Rolle. Ein öffentliches Profil auf Facebook hat eine größere Reichweite als eine geschlossene Gruppe oder ein privater Chat. anwaltssuche.de weist darauf hin, dass die Gefahr der Rufschädigung für den Arbeitgeber bei öffentlichen Profilen größer ist. Auch der Bezug zum Arbeitgeber ist relevant. Wird der Arbeitgeber im Post genannt oder ist die Verbindung zum Unternehmen durch andere Hinweise ersichtlich? Wie Mayr Arbeitsrecht in einem Blogbeitrag ausführt, rechtfertigte ein hetzerischer Facebook-Post mit erkennbarem Bezug zum Arbeitgeber eine fristlose Kündigung.
Besonders schwierig ist die rechtliche Bewertung von Likes und Kommentaren unter fremden Beiträgen. Die BKK Wirtschaft & Finanzen berichtet, dass „Likes“ oft für sich stehen und die Intention des Nutzers nicht eindeutig erkennbar ist. Während einige Gerichte ein „Like“ als Handlung mit niedrigem Bedeutungsgehalt einstufen, kann es in anderen Fällen, besonders bei hoheitlichen Aufgaben, Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen.
Arbeitnehmer sollten sich der möglichen Konsequenzen ihrer Social-Media-Aktivitäten bewusst sein. Negative Äußerungen über den Arbeitgeber, Kollegen oder Kunden, insbesondere öffentliche und solche mit Bezug zum Unternehmen, können zu Abmahnungen und Kündigungen führen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, auf allzu kritische Äußerungen in sozialen Medien zu verzichten und den direkten Dialog mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Verwendete Quellen: