20.1.2025
Fast 2700 Angriffe auf Einsatzkräfte in Hessen – Strafverschärfung gefordert

Angriffe auf Einsatzkräfte in Hessen 2024: Fast 2700 Verfahren eingeleitet

Die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte in Hessen bleibt auf hohem Niveau. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wurden im Jahr 2024 fast 2700 Ermittlungsverfahren wegen Übergriffen auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte eingeleitet. Dies geht aus Zahlen der hessischen Staatsanwaltschaften hervor.

Laut dem Bericht wurden im Vorjahr noch knapp 2800 Verfahren registriert. Trotz des leichten Rückgangs bleibt die Zahl der Angriffe auf einem besorgniserregend hohen Niveau. "Wir nehmen diese Fälle sehr ernst", wird ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zitiert. Im Vergleich zu anderen Straftaten würden bei Angriffen auf Einsatzkräfte prozentual deutlich weniger Ermittlungsverfahren eingestellt.

Konsequente Strafverfolgung

Um eine konsequente Strafverfolgung sicherzustellen, wurden bei allen hessischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet. Wie die Welt bereits 2015 berichtete, forderte Hessen damals die Einführung eines "Schutzparagrafen 112" im Strafgesetzbuch. Demnach sollten Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) fordert angesichts der anhaltend hohen Zahlen weiterhin härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte. Wie die FAZ berichtet, plädiert er dafür, dass jede Tat mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe nach sich zieht. Bei Angriffen aus dem Hinterhalt fordert er sogar eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Mehr Anklagen und Strafbefehle

Die Zahlen der Generalstaatsanwaltschaft zeigen, dass die Staatsanwaltschaften konsequent gegen die Täter vorgehen. So stieg die Zahl der Fälle, in denen Anklage erhoben oder Strafbefehle beantragt wurden, von 1061 im Jahr 2022 auf 1709 im Jahr 2023. Im vergangenen Jahr waren es 1617 Fälle.

Gleichzeitig wurden 2024 etwa 450 Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dies waren etwas mehr als in den Vorjahren. Die übrigen Verfahren wurden auf verschiedene Weise erledigt, etwa nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts oder durch Abgabe an andere Staatsanwaltschaften.

Debatte über Strafverschärfungen

Die anhaltend hohe Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte hat in den vergangenen Jahren immer wieder Debatten über Strafverschärfungen ausgelöst. Wie die Tagesschau berichtete, gab es beispielsweise nach den Silvesterkrawallen 2022/2023 Forderungen nach härteren Strafen. Das Bundesjustizministerium bat daraufhin die Koalitionsfraktionen, eine Strafrechtsverschärfung zu prüfen.

Ob und wie das Strafrecht für Angriffe auf Einsatzkräfte verschärft werden soll, bleibt weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen. Die aktuellen Zahlen aus Hessen zeigen jedoch, dass die Staatsanwaltschaften die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bereits konsequent ausschöpfen, um gegen die Täter vorzugehen.

Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/hessen-fast-2700-verfahren-wegen-angriffen-auf-einsatzkraefte-im-jahr-2024-110241840.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article139674547/Wer-Polizisten-angreift-soll-hart-bestraft-werden.html
https://www.tagesschau.de/inland/silvester-krawalle-111.html
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/unruhige-silvesternacht-in-hessen-16560913.html

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