8.11.2024
Gasabfüllung in Hadamar Nach Prüfung Wieder Genehmigt
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Nach Gasleck in Hadamar: Anlage darf wieder starten

Gut acht Monate nach einem folgenschweren Gasleck in einem Flüssiggaslager in Hadamar darf der Betrieb wieder aufgenommen werden. Wie die Zeit (zeit.de, 08.11.2024) berichtet, erhielt die Betreiberfirma Tyczka die Genehmigung vom Regierungspräsidium Gießen (RP). Demnach erfolge die Wiederinbetriebnahme am 11. November zunächst mit der Flaschenabfüllung. Der Entscheidung ging eine umfassende Prüfung durch einen Sachverständigen, Prüforganisationen und Behörden voraus.

Im Februar dieses Jahres waren bei dem Störfall bis zu 174 Tonnen Propangas ausgetreten. Die Explosionsgefahr führte zur Evakuierung von Häusern und Wohnungen im Umkreis von 400 Metern. In der Nacht nach dem Leck wurde ein Mann bei einer Explosion und dem Einsturz eines Hauses schwer verletzt. Laut Polizeiangaben hatte er sich entgegen der Anweisungen der Einsatzkräfte im evakuierten Bereich aufgehalten.

Umfangreiche Prüfungen und technische Anpassungen

Zentraler Bestandteil der Überprüfungen und Maßnahmen war die Frage, wie ein erneuter Störfall verhindert werden kann. Der havarierte Tank wurde mehrfach vor Ort begutachtet, unter anderem auch von innen. Anlagenteile wurden demontiert und untersucht. Es fanden Gespräche mit dem Monteur, der die Wartungsarbeiten durchgeführt hatte, sowie mit den Herstellern der Bauteile statt. Zu den technischen Maßnahmen gehörten die Erneuerung und Reparatur von Regelungstechnik und Gaswarnsensoren sowie technische Prüfungen unter Aufsicht des Sachverständigen.

Das Regierungspräsidium bekräftigte, dass der Störfall im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an einem Anlagenteil stand, der im regulären Betrieb nicht verwendet wird. Wie die WNOZ (wnoz.de) berichtet, hatte die Behörde dies bereits zuvor kommuniziert.

Versagen mehrerer Schutzbarrieren

Technische Anlagen wie das Propangaslager verfügen über mehrere Schutzbarrieren technischer und organisatorischer Art. Störfälle wie der Gasaustritt können laut RP dann eintreten, wenn mehrere dieser Barrieren gleichzeitig versagen. Wie aus früheren Berichten und dem Gutachten hervorgeht, war ein Kugelhahn, ein Absperrventil für Gastanks, undicht und innerlich beschädigt. Dieser Defekt war von außen nicht erkennbar und führte zum Ausfall der zweiten technischen Schutzbarriere, einer automatischen Schnellschlusseinrichtung.

Die Hessenschau (hessenschau.de, 11.04.2024) berichtete bereits im April, dass die Firma Tyczka die Genehmigung zum Handel mit Gasflaschen zurückerhalten hatte, während die Abfüllanlage weiterhin stillgelegt blieb. Die Wiederaufnahme des Abfüllbetriebs hing von den Ergebnissen der Untersuchungen durch den externen Gutachter ab.

Quellen:

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