Ein 43-jähriger Fahrer eines Gefahrguttransporters wurde am 24. November 2024 von der Polizei in Ostsachsen aus dem Verkehr gezogen, nachdem er betrunken am Steuer seines Lastwagens erwischt wurde. Wie die "Zeit" berichtet, fiel der Lkw den Autobahnpolizisten zunächst auf, weil er den Tunnel Königshainer Berge befuhr, was mit seiner Ladung verboten ist. (Quelle: Zeit Online)
Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,44 Promille. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch andere Medien wie die Süddeutsche Zeitung (Quelle: Süddeutsche Zeitung), die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Quelle: FAZ) und n-tv (Quelle: n-tv) berichteten über den Vorfall und bestätigten die wesentlichen Informationen der dpa-Meldung.
Der Vorfall wirft Fragen zur Verkehrssicherheit auf, insbesondere im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten. Die Fahrt eines betrunkenen Fahrers mit einer potenziell gefährlichen Ladung hätte schwerwiegende Folgen haben können.
Die Polizei hat ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Welche Art von Gefahrgut der Lkw geladen hatte, wurde in den vorliegenden Berichten nicht spezifiziert.
Der Vorfall in Sachsen ist leider kein Einzelfall. Wie die Werra-Rundschau berichtet, wurden bei hessenweiten Kontrollen im Februar 2019 zahlreiche Lkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss gestoppt, darunter ein Fahrer eines Gefahrguttransports mit einem Wert von 2,8 Promille. (Quelle: Werra-Rundschau) Diese Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen und strenger Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.