Im Kreis Kleve besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenhof mit knapp 16.000 Tieren. Wie der Kreis Kleve mitteilte, wurde der Betrieb gesperrt und der gesamte Tierbestand muss geräumt werden, um eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern. Der WDR berichtete, dass die Tötung der Tiere durch Tierärzte noch am Dienstag beginnen sollte. Das Friedrich-Loeffler-Institut wird den Verdachtsfall im Labor untersuchen, um eine endgültige Diagnose zu stellen. (Quelle: ZEIT ONLINE, dpa)
Um den betroffenen Hof wurde eine vorläufige Sperrzone eingerichtet. Innerhalb dieser Zone darf kein Geflügel hinein- oder hinausgebracht werden. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, wird durch Wildvögel eingeschleppt und verbreitet und tritt in Deutschland immer wieder auf. Bei einem Ausbruch der hochansteckenden Variante werden in der Regel alle Tiere des betroffenen Bestandes getötet. Eine Infektion von Menschen mit dem Virus ist sehr selten. (Quelle: ZEIT ONLINE, dpa)
Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bis September dieses Jahres eine geringe Anzahl von Geflügelpest-Ausbrüchen in Europa verzeichnet. Im Oktober stieg die Zahl der gemeldeten Fälle an, wobei der Südosten Europas stärker betroffen war. Zuletzt wurde auch ein Ausbruch in Bayern gemeldet. (Quelle: ZEIT ONLINE, dpa)
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Hühnern und Puten, aber auch bei anderen Vogelarten, auftritt. Es wird zwischen niedrig- und hochpathogenen Varianten unterschieden. Hochpathogene Varianten wie H5N8 können bei Nutzgeflügel zu hohen Tierverlusten führen. (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Wildvögel, insbesondere Enten, gelten als Reservoir des Virus und können es über große Distanzen verbreiten, oft ohne selbst zu erkranken. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, über die Luft und indirekt durch kontaminierte Gegenstände. Der Mensch kann ebenfalls zur Verbreitung beitragen, beispielsweise durch unzureichende Hygienemaßnahmen. (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, PROVIEH)
Um die Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu verhindern, sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich, wie beispielsweise die Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt, das Tragen von Schutzkleidung und die Desinfektion von Händen und Schuhen. Bei einem bestätigten Ausbruch in der Wildvogelpopulation können die Behörden ein Aufstallgebot für Hausgeflügel erlassen. (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Hochsauerlandkreis)