19.10.2024
Geldstrafen nach G20-Protesten in Hamburg verhängt

G20-Proteste: Geldstrafen in Prozess um G20-Proteste verhängt

Im Prozess um die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg hat das Landgericht Hamburg kürzlich zwei Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt. Der 29-Jährige und die 35 Jahre alte Frau wurden für schuldig befunden, Landfriedensbruch sowie Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Diese Entscheidung fiel nach einer rund siebenmonatigen Verhandlung, in der die Vorsitzende Richterin die Beweise und das Verhalten der Angeklagten eingehend analysierte.

Die Angeklagten hatten an einem Aufmarsch von etwa 150 bis 200 Gipfelgegnern teilgenommen, der im Stadtteil Bahrenfeld stattfand. Während dieser Demonstration wurden Polizeibeamte mit Steinen beworfen, und es kam zu erheblichen Sachbeschädigungen, darunter die Zerstörung von Verkehrsschildern, einer Bushaltestelle, einem Firmengebäude sowie zwei Autos. Die Richterin stellte fest, dass den Angeklagten zwar keine spezifischen Tathandlungen nachgewiesen werden konnten, sie jedoch durch ihre Teilnahme an einer gewaltsamen Demonstration der Beihilfe schuldig gemacht hatten.

Die Richterin betonte, dass die Angeklagten sich durch ihre Kleidung, die schwarz oder zumindest dunkel war, mit den gewalttätigen Teilnehmern identifiziert hatten. Diese Uniformität habe es den Steinewerfern ermöglicht, sich nach den Ausschreitungen in der Menge zu verstecken. „Diese nach außen getragene Militanz und die Förderung von Gewalttaten, das ist es, was wir hier bestrafen“, erklärte die Richterin. Der 29-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, während die 35-Jährige zu 90 Tagessätzen von je 40 Euro verurteilt wurde. Darüber hinaus müssen beide die hohen Kosten des Verfahrens tragen, was laut Richterin „schmerzhaft“ für sie sein dürfte.

Das Gericht entschied, dass gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden kann. Der 29-Jährige kündigte an, dass sie dies eingehend prüfen würden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, dass die Gewalt von der Polizei ausgegangen sei. Die Richterin wies jedoch darauf hin, dass es zwar unverhältnismäßige Polizeigewalt gegeben habe, diese jedoch erst nach den Taten der Angeklagten eingesetzt habe.

Der G20-Gipfel 2017 in Hamburg war von erheblichen Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen geprägt. Die Ereignisse führten zu einer intensiven Diskussion über die Grenzen des Demonstrationsrechts und die Reaktion der Polizei auf solche Proteste. Die Verurteilung der beiden Angeklagten stellt einen weiteren Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Vorfälle dar, die während des Gipfels stattfanden.

Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Implikationen für zukünftige Proteste und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Demonstrationen in Deutschland haben. Die Diskussion über die Balance zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wird weiterhin ein zentrales Thema in der politischen Debatte bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die G20-Proteste in Hamburg nicht nur eine bedeutende politische Veranstaltung darstellten, sondern auch eine tiefgreifende Auseinandersetzung über die Rechte der Bürger und die Rolle des Staates in der Aufrechterhaltung der Ordnung. Die aktuellen Entwicklungen im Rondenbarg-Prozess sind ein weiterer Beweis für die Komplexität und die Herausforderungen, die mit solchen Großereignissen verbunden sind.

Die Öffentlichkeit wird die Reaktionen auf dieses Urteil sowie die möglichen nächsten Schritte der Angeklagten genau beobachten, während die Diskussion über die G20-Proteste und deren Folgen weiterhin anhält.

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