October 1, 2024
Genehmigungen für Cannabis-Anbauvereine in Hessen weiterhin ausstehend

Drogen: Immer noch kein Cannabis-Anbauverein in Hessen genehmigt

Sechs Monate nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland wartet man in Hessen weiterhin auf die ersten legalen Anbauvereinigungen. Wie die Zeit am 1. Oktober 2024 berichtete, wurde bis Ende September kein einziger der 20 beim Innenministerium eingereichten Anträge genehmigt.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisiert die bundesweite Legalisierung weiterhin als Fehler. Seiner Aussage nach brächten die neuen Regelungen ausschließlich Nachteile mit sich – „mit Ausnahme der Kiffer-Lobby“. Das Gesetz sei ein „Bürokratiemonster“, das Rechtsunsicherheit bewirke und in der Praxis kaum umzusetzen sei.

Auch aus dem hessischen Innenministerium heißt es, dass zahlreiche Vorgaben des Bundes noch nicht abschließend geklärt seien. Dies erschwere die Genehmigung der Anbauvereine. Unter anderem fehle es an wichtigen Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Bezug auf das geforderte Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie den Nachweis einer Präventionsschulung. Daher könnten entsprechende Schulungen in Hessen erst jetzt vorbereitet werden.

Doch nicht nur bei Präventionsschulungen hapert es. Auch die Themen Abfallbeseitigung sowie Probeentnahme und Transport von Cannabis seien noch nicht ausreichend geklärt. „Somit ist es den antragstellenden Anbauvereinigungen bislang schlichtweg nicht möglich, einen vollständigen Antrag mit allen geforderten Voraussetzungen beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen zu können“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Der Innenminister bemängelt außerdem einen deutlich höheren Arbeitsaufwand für die Polizei. So brächten die neuen Regelungen „zusätzliche Kontrollaufgaben, zum Beispiel im Straßenverkehr und in den Innenstädten“ mit sich.

Der Anbau von Cannabispflanzen ist in Deutschland seit dem 1. Juli 2024 grundsätzlich erlaubt. Zeitgleich trat in Hessen ein Bußgeldkatalog in Kraft, der Strafen für den Konsum in der Öffentlichkeit regelt. So müssen Personen, die in unmittelbarer Nähe von Kindern Cannabis konsumieren, mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Wer in Schulen oder in deren Sichtweite einen Joint raucht, muss mit 500 Euro Strafe rechnen.

Die Vorschriften für Anbauvereinigungen sehen unter anderem vor, dass diese maximal 500 Mitglieder haben dürfen und eine Person nur Mitglied in einem Verein sein darf. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 300 Euro. Zudem sind die Vereine dazu verpflichtet, bei jeder Weitergabe von Cannabis das Alter und die Mitgliedschaft zu kontrollieren. Ein Verstoß kann mit 750 Euro Bußgeld geahndet werden.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/01/immer-noch-kein-cannabis-anbauverein-in-hessen-genehmigt

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