19.10.2024
Deutschlands Kampf gegen Korruption: Neuer Gesetzentwurf nimmt Abgeordnetenbestechung ins Visier
In Deutschland zeichnet sich eine Verschärfung der Gesetzgebung zur Bestechung von Abgeordneten ab. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der schärfere Sanktionen für die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten vorsieht. Das neue Gesetz soll Fälle einschließen, in denen Abgeordnete ihre politische Stellung und die damit verbundenen Beziehungen nutzen, um nebenbei Geschäfte zu machen – auch wenn diese Aktivitäten nicht unmittelbar mit der parlamentarischen Arbeit im Bundestag zusammenhängen. Bisher sah das Strafgesetzbuch (StGB) nur Strafen für die Annahme von Vorteilen bei der Ausübung des Mandats vor, wie zum Beispiel für eine Rede oder ein bestimmtes Abstimmungsverhalten. Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass bereits das bloße Ausnutzen der Stellung als Abgeordneter außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit unter Strafe gestellt wird. Die geplante Gesetzesverschärfung ist eine direkte Reaktion auf die sogenannte Maskenaffäre, bei der frühere CSU-Abgeordnete in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten und dadurch erhebliches öffentliches Aufsehen erregt hatten. Der Fall hatte eine Debatte über die Integrität von Politikern und die Notwendigkeit von strengeren Regelungen zur Abgeordnetenbestechung ausgelöst. Die Ampelfraktionen argumentieren, dass das Vertrauen in die Demokratie und die Integrität politischer Prozesse gestärkt werden müsse. Laut Johannes Fechner, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sollen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel arbeiten. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae und die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram betonen ebenfalls die Notwendigkeit, Mandatsmissbrauch zur persönlichen Bereicherung unter Strafe zu stellen und so dem Demokratieverdruss entgegenzuwirken. Aus der Unionsfraktion kommen jedoch zurückhaltende bis ablehnende Signale. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sieht keinen akuten Handlungsbedarf, da nach der Maskenaffäre bereits das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei. Die Diskussion über die Neuregelung der Abgeordnetenbestechung zeigt die Schwierigkeit, einerseits die notwendige Freiheit der Mandatsausübung zu gewährleisten und andererseits die Integrität des Amtes und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die politischen Entscheidungsträger zu schützen. Die geplante Änderung des Strafgesetzbuchs wird jetzt im Bundestag beraten und könnte, sollte sie verabschiedet werden, zu einer signifikanten Änderung der Rechtslage führen.
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