19.10.2024
Grenzkontrollen und Rückweisungen: Ein neuer Kurs in der Migrationspolitik

Mehr Grenzkontrollen: Herrmann begrüßt Grenzkontrollen und fordert Zurückweisungen

Am 9. September 2024 gab Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bekannt, dass vorübergehende Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet werden. Diese Maßnahme wurde von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßt, der betonte, dass solche Kontrollen für mehr Sicherheit dringend notwendig seien.

Herrmann stellte klar, dass die Bundesregierung auch die Rückweisung von Personen an den Binnengrenzen in Betracht ziehen sollte, selbst wenn diese ein Asylgesuch äußern. Er argumentierte, dass allein die Anordnung von Grenzkontrollen nicht ausreiche. Die Bundesinnenministerin müsse die Bundespolizei anweisen, Flüchtlinge konsequent zurückzuweisen, auch wenn sie in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen. Herrmann verwies darauf, dass die Flüchtlinge an den deutschen Landgrenzen in der Regel aus sicheren Drittstaaten kämen und forderte eine spürbare Eindämmung der illegalen Migration nach Deutschland.

Die vorübergehenden Kontrollen sollen am 16. September beginnen und zunächst für sechs Monate gelten. Das Bundesinnenministerium nannte als Gründe für die Kontrollen neben der Bekämpfung der irregulären Migration auch den Schutz der inneren Sicherheit, insbesondere vor Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität.

Im Rahmen eines Migrationstreffens mit Vertretern der Unionsfraktion und der Länder wurde ein Modell für europarechtskonforme und effektive Rückweisungen entwickelt, das über die derzeitigen Regelungen hinausgeht. Details zu diesem neuen Vorschlag wurden jedoch zunächst nicht veröffentlicht.

Aktuell sind Rückweisungen an deutschen Landgrenzen nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn eine Person mit einer Einreisesperre belegt ist oder keinen Asylantrag gestellt hat. Rückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind grundsätzlich nur dort möglich, wo es stationäre Kontrollen gibt. Seit Oktober 2023 wurden laut Bundesinnenministerium mehr als 30.000 Menschen zurückgewiesen.

Die stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz wurden Mitte Oktober 2023 eingeführt. An der deutsch-österreichischen Grenze bestehen solche Kontrollen bereits seit September 2015. Die neu angeordneten Kontrollen betreffen die Landgrenzen zu Frankreich, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.

Herrmann forderte zudem, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Rückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen erweitern sollte. Er argumentierte, dass die meisten Flüchtlinge, die an die deutsche Grenze gelangen, aus sicheren Drittstaaten kommen. Diese Sichtweise wurde jedoch von verschiedenen politischen Akteuren, einschließlich der Grünen, in Frage gestellt, die auf die rechtlichen und humanitären Implikationen einer solchen Politik hinwiesen.

Die Diskussion über die Grenzkontrollen und Rückweisungen wird in der politischen Landschaft Deutschlands weiterhin kontrovers geführt. Während einige Politiker und Parteien eine Verschärfung der Migrationspolitik fordern, betonen andere die Notwendigkeit eines humanitären Ansatzes und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die neuen Kontrollen und Rückweisungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Migrationslage in Deutschland haben werden.

Quellen: Zeit Online, dpa.

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