Die Finanzierung von Musikschulen ist ein Dauerthema, das immer wieder für Diskussionen sorgt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 10. November 2024 berichtete, sehen sich viele hessische Musikschulen in großen finanziellen Nöten und fordern mehr Unterstützung von den Kommunen. Der Geschäftsführer des Verbands deutscher Musikschulen in Hessen, Hans-Joachim Rieß, kritisierte gegenüber der dpa, dass die Fördermittel in Hessen deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt lägen.
Zwar habe das Land Hessen mit dem „Hessischen Pakt für die Musikschulen“ Verbesserungen in Aussicht gestellt. Bis 2032 soll der Förderanteil des Landes an den Gesamtausgaben der Musikschulen auf 12,5 Prozent steigen. Aktuell liegt er bei rund 5,8 Prozent. Trotz dieser geplanten Steigerung beklagte Rieß die nach wie vor unzureichende Gesamtfinanzierung.
Ein großes Problem liegt in der Diskrepanz zwischen der bundesweiten und der hessischen kommunalen Förderung. Laut Rieß (dpa, 10.11.2024) beträgt die kommunale Förderung deutschlandweit durchschnittlich 333 Euro pro Musikschüler pro Jahr, während sie in Hessen bei lediglich 186 Euro liegt. Dieser Durchschnittswert verdeckt zudem, dass viele Musikschulen sogar noch weniger finanzielle Unterstützung erhalten. Rieß forderte die Kommunen zu einem „Riesenschritt“ auf, um den Musikschulen eine angemessene Finanzierung zu ermöglichen, damit diese ihre Arbeit vernünftig durchführen und ihre Lehrkräfte angemessen bezahlen können.
Im hessischen Landesverband deutscher Musikschulen sind 67 Einrichtungen organisiert, die von Kommunen oder gemeinnützigen Vereinen mit kommunaler Unterstützung getragen werden. Darüber hinaus gibt es freie und private Anbieter von Musikunterricht. Während Städte wie Darmstadt, Frankfurt, Fulda und Rüsselsheim laut Rieß eine vorbildliche Musikschulförderung betreiben, kämpfen viele andere Musikschulen ums finanzielle Überleben.
Eine weitere Herausforderung stellt das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 dar. In diesem Urteil ging es um die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften an Musikschulen, die auf Honorarbasis arbeiten. Im konkreten Fall wurde die Tätigkeit einer Musikschullehrerin in Herrenberg (Baden-Württemberg) als scheinselbstständig eingestuft. Das Urteil verpflichtet die Träger von Musikschulen, ihre Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Von den rund 3.000 Lehrkräften an hessischen Musikschulen arbeiten 2.000 auf Honorarbasis. Rieß erklärte gegenüber der dpa, dass diese Lehrkräfte in der bisherigen Form nicht mehr beschäftigt werden könnten. Derzeit laufen auf Bundesebene politische Gespräche darüber, wie das Urteil in der Praxis umgesetzt werden soll. Das Urteil betrifft nicht nur Musikschulen, sondern auch andere Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen. Auch andere Medien wie die "Neue Musikzeitung" (nmz) und der Blog "Piano.me" haben die Problematik der Finanzierung von Musikschulen und die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils thematisiert. Die nmz beleuchtet in einem Artikel vom 10. Juli 2019 die wiederkehrenden Diskussionen um die Finanzierung öffentlicher Musikschulen und die Verantwortung der Kommunen. Piano.me analysiert in einem Blogbeitrag vom 10. April 2024 die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf die Musikschullandschaft in Deutschland und die Reaktionen der Bundesländer. Der NDR berichtete am 2. April 2024 über die Sorgen der Musikschulen in Schleswig-Holstein angesichts des Herrenberg-Urteils und der drohenden Nachzahlungen von Sozialbeiträgen. Das miz (Deutsches Musikinformationszentrum) gibt in einem Beitrag vom 31. Mai 2021 einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsquellen für musikalische Aktivitäten in Deutschland, darunter öffentliche und private Förderung sowie Eigeneinnahmen. KUBI-Online, der Wissensspeicher zu Forschung, Theorie & Praxis kultureller Bildung, bietet einen Artikel von Michael Dartsch aus dem Jahr 2019 über außerschulische musikalische Bildung, der auch die Strukturen und Herausforderungen in diesem Bereich beleuchtet. Kommunal.de berichtet am 2. August 2024 über die Bedrohung der Existenz von Musikschulen durch das Urteil und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für die Kommunen. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) stellt auf seiner Website Informationen zur Finanzierung von Musikschulen bereit und betont die Notwendigkeit eines ausgeglichenen Haushalts.
Quellen: