17.10.2024
Italien verschärft Verbot von Leihmutterschaft

Das italienische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen.

In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits seit 2004 verboten. Auf einen Verstoß stehen bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro. Es war bisher aber möglich, im Ausland eine Leihmutterschaft zu nutzen. Mit dem Beschluss vom Mittwoch wird der Straftatbestand des bestehenden Gesetzes um das Ausland erweitert, wie die Zeit am 16. Oktober 2024 berichtete.

„Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz“, schrieb die Regierungschefin bei X. Harte Kritik kam aus der Opposition, die den Entwurf als einen „nutzlosen“, „verfassungswidrigen“, „mittelalterlichen“ und „gegen Kinder und Regenbogenfamilien gerichteten“ Text bezeichnete, wie die Zeitung La Repubblica zitierte.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus und überlässt es nach der Geburt den sogenannten Wunscheltern, die dabei in der Regel auch die genetischen Eltern des Kindes sind.

Auch in Deutschland und vielen weiteren Ländern sind Leihmutterschaften verboten, in anderen Ländern mit Einschränkungen erlaubt wie etwa in Teilen der USA und Kanada. Daher gehen Wunscheltern häufig ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu finden.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/italien-verbietet-leihmutterschaften-im-ausland-meloni-will-traditionelles-familienbild-erhalten-110051415.html

Weitere Quellen:

Weitere
Artikel