Am Dienstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die geplante Einlagerung von Atommüll aus dem Versuchsreaktor Jülich im Zwischenlager Ahaus. Wie die Zeit berichtet, richtet sich die Klage gegen eine 2016 erteilte Änderungsgenehmigung, die die Lagerung der radioaktiven Abfälle in Ahaus erlaubt. Die 152 Castoren mit dem Atommüll befinden sich momentan noch in Jülich, wo ihre Lagerung allerdings nur geduldet wird, da die dortige Genehmigung ausgelaufen ist. Eine Genehmigung für den Transport des Atommülls nach Ahaus liegt derzeit noch nicht vor.
Die Kläger argumentieren, die Änderungsgenehmigung sei rechtswidrig, weil bestimmte Sicherheitsaspekte nicht ausreichend geprüft worden seien. Sie bemängeln unter anderem, dass die Auswirkungen von terroristischen Anschlägen oder Flugzeugabstürzen auf das Zwischenlager nicht hinreichend untersucht wurden. Des Weiteren sei ungeklärt, wie mit dem Atommüll nach dem Ablauf der Genehmigung für das Zwischenlager Ahaus im Jahr 2036 verfahren werden soll. Die Westdeutsche Zeitung (WZ) berichtet, die Kläger befürchten, die Behälter müssten mangels eines Endlagers in Deutschland länger als vorgesehen in Ahaus verbleiben. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Das Verfahren stützt sich auf das Atomgesetz.
Das OVG Münster hat zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündet. Das Zwischenlager Ahaus verfügt bereits über eine bis Ende 2036 gültige Genehmigung zur Lagerung von Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren und Kugelbrennelementen aus dem stillgelegten Reaktor in Hamm-Uentrop. Diese Genehmigung ist nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung, da das OVG dazu bereits 1996 und 2004 Urteile gesprochen hat. Die Glocke berichtet, das Verfahren habe sich aufgrund der komplexen Sachlage und der zahlreichen Stellungnahmen der Beteiligten über Jahre hingezogen.
Das Mindener Tageblatt berichtet, dass die Politik seit Jahren um eine Lösung für die Atommülllagerung ringt. Die schwarz-grüne Landesregierung befürwortet im Gegensatz zum Bund den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich, um Transporte des Atommülls durch NRW zu verhindern. Sollte das OVG Münster die Klage abweisen, könnte der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt werden. Radio Paradiso weist darauf hin, dass die Transportgenehmigung unabhängig von der OVG-Entscheidung steht und erst von der BASE erteilt werden muss.
Umweltfairaendern.de berichtet, der BUND NRW bereite bereits eine Klage gegen die Transportgenehmigung vor. Der BUND argumentiert, die Transporte stellten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Außerdem gebe es in Jülich bessere Möglichkeiten zur Reparatur beschädigter Behälter. Umweltfairaendern.de verweist zudem auf eine Studie der Physikerin Oda Becker, die die Risiken von Atomtransporten detailliert untersucht hat.