25.10.2024
Kommunen uneins mit Bund über Rettungsdienstreform
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Kritik am Referentenentwurf zur Zentralisierung des Rettungsdienstes

Der Deutsche Landkreistag äußert scharfe Kritik an einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform des Rettungsdienstes. Wie die Zeit am 25.10.2024 berichtete, befürchten die Kommunen eine starke Zentralisierung des Rettungswesens, die ihre Entscheidungsfreiheit erheblich einschränken würde. Der Entwurf sieht vor, Hilfsfristen, die Besetzung der Fahrzeuge, die Personalausstattung und die verwendete Software bundesweit einheitlich zu regeln. Der Niedersächsische Landkreistag warnt, dass die Kreise und kreisfreien Städte die Kosten tragen müssten, wenn die erbrachten Leistungen nicht den Vorgaben entsprechen. Ähnliche Bedenken äußerte bereits im September das Bündnis "Rettet den Rettungsdienst 2.0" in Niedersachsen, wie die Zeit ebenfalls berichtete. Der neue Entwurf gehe jedoch noch weit über die ursprünglichen Befürchtungen hinaus. Der Landkreistag argumentiert, die Pläne widersprächen dem Grundgesetz, das den Ländern die Verantwortung für den Rettungsdienst zuweist.

Aus Sicht des Landkreistages besteht kein Bedarf für eine Reform, da der Rettungsdienst in der aktuellen Organisation gut funktioniere. Die enge Verknüpfung mit dem Bevölkerungsschutz sei dabei essentiell. Der Bund fokussiere sich einseitig auf die medizinische Versorgung, vernachlässige aber die weiteren Aufgaben des Rettungsdienstes, so der Landkreistag. Auch die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetags kritisiert den Entwurf. Wie der Vorsitzende, Claudio Griese (CDU), laut stern.de am 25.10.2024 erklärte, müsse die Verantwortung für Fahrzeuge, Standorte der Rettungswachen und die Auswahl der Leistungserbringer in kommunaler Hand bleiben. Die geplante Aufnahme des Rettungsdienstes in das Sozialgesetzbuch wird von den Oberbürgermeistern abgelehnt. Sie betonen die Bedeutung des Rettungsdienstes für die Gefahrenabwehr und die enge Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr. Die fehlende Einbindung der Kommunen in die Beratungen wird als Vertrauensbruch gewertet.

Das Bundesgesundheitsministerium plant laut aerzteblatt.de vom 23.10.2024, die rettungsdienstliche Versorgung als "medizinische Notfallrettung" ins SGB V aufzunehmen. Dies sei notwendig, um eine sektorübergreifende und digital vernetzte präklinische Versorgung zu gewährleisten. Geplant sind unter anderem ein neuer Paragraf 30 SGB V zur Definition des Leistungsumfangs sowie ein "Qualitätsausschuss Notfallrettung" beim BMG. Der Deutsche Landkreistag kritisiert diese Pläne als "einseitige medizinbezogene Betrachtung" und Eingriff in die Landeskompetenzen. Die Städte fordern eine verlässliche Finanzierung des bestehenden Systems. Auch die Einrichtung eines Gremiums im BMG zur Notfallrettung wird abgelehnt, da die Ländervertreter dort nicht für alle Bundesländer entscheiden könnten. Ein Gutachten von Udo Di Fabio im Auftrag der Björn Steiger Stiftung hatte dem Rettungsdienst eine "Systemkrise" attestiert und einheitliche Qualitätsstandards gefordert.

Quellen:

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