Der Fall des Kurators Edwin Nasr hat eine Debatte über Antisemitismus im deutschen Kulturbetrieb ausgelöst. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, wurde Nasr vom Amtsgericht Tiergarten wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt. Auslöser waren Instagram-Posts von Nasr, die im Kontext des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurden. Nasr hatte unter anderem Bilder fliehender Festivalbesucher mit dem Kommentar „Poetic Justice“ versehen.
Die taz beschreibt detailliert die drei von Nasr veröffentlichten Beiträge. Neben der „Poetic Justice“-Collage teilte er ein historisches Bild einer Hinrichtung mit einem Kommentar, der die „Schönheit revolutionärer Gewalt“ pries. Ein dritter Beitrag zeigte ein Mädchen, das eine Rakete signiert, juxtaponiert mit dem Bild einer fliehenden Festivalbesucherin. Nasr behauptete vor Gericht, er habe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nichts von dem Massaker gewusst und seine Posts aus Reue gelöscht, nachdem er von den Ereignissen erfahren hatte. Diese Darstellung wurde vom Gericht jedoch angezweifelt.
Deutschlandfunk Kultur meldet, dass es sich um die erste Verurteilung einer Person aus dem Kulturbetrieb wegen antisemitischer Postings im Zusammenhang mit dem Hamas-Angriff handelt. Das Urteil beläuft sich auf 50 Tagessätze zu je 20 Euro und ist noch nicht rechtskräftig.
Die Welt zitiert Nasrs Instagram-Posts und schildert den Prozessverlauf. Nasr gab an, er habe die Posts als Reaktion auf israelische Partygänger veröffentlicht, die auf der Mauer tanzten und damit Gleichgültigkeit gegenüber der Notlage der Palästinenser zeigten. Sein Anwalt argumentierte, Nasr habe keine Kenntnis von dem Massaker gehabt und die Posts gelöscht, sobald er davon erfahren habe. Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen den hasserfüllten Inhalt der Posts und den klaren Zusammenhang mit dem Massaker.
Auch die NZZ berichtet über den Fall und stellt ihn in den Kontext einer breiteren Diskussion über Antisemitismus in der Kunstwelt. Der Medienkünstler Michael Bielicky, der selbst im Streit mit seiner Hochschule liegt, wirft seinen Kollegen vor, zum palästinensischen Terror zu schweigen.
Der WDR fasst die Berichterstattung der taz zusammen und betont den Signalcharakter des Urteils.
Der Perlentaucher dokumentiert in seiner Debattenrundschau die Reaktionen verschiedener Medien auf den Fall Nasr. Die taz berichtet über die Verurteilung und zitiert Nasrs Äußerungen auf Instagram, in denen er sich als Opfer von „Scheinvorwürfen“ darstellt. Die NZZ sieht im Antisemitismus ein wiederkehrendes Phänomen und verweist auf historische Beispiele wie Stalin. Die FAZ plädiert für die Widerspruchsregelung bei Organspenden.
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