3.12.2024
Lebenslange Haft nach tödlichem Trinkgelage in Hamburg

Mord und Brandstiftung in Hamburg: 34-Jähriger erhält lebenslange Haft

Ein 34-jähriger Mann ist vom Hamburger Landgericht wegen Mordes und schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie die Zeit und die dpa melden, stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte im April dieses Jahres einen Bekannten in dessen Wohnung in Hamburg-Barmbek-Nord erstach und anschließend Feuer legte, um die Spuren zu verwischen.

Dem Urteil zufolge begann die Tat mit einem gemeinsamen Trinkgelage. Im Verlauf des Abends äußerte das stark alkoholisierte Opfer eine pädophile Fantasie gegenüber einer Dreijährigen. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben in seiner Kindheit selbst Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, reagierte mit massiver Gewalt. Er griff mit einem Küchenmesser an und fügte dem Opfer tödliche Stichverletzungen an Kopf und Hals zu. Der Getötete, der einen Blutalkoholwert von 3,4 Promille aufwies, verstarb noch in der Wohnung. Der NDR berichtet, dass gegen das Opfer in der Vergangenheit mehrfach der Verdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bestand. Diese Information war dem Täter allerdings nicht bekannt.

Um seine Tat zu verdecken, legte der ebenfalls alkoholisierte 34-Jährige (2,1 Promille) Feuer in mehreren Räumen der Wohnung. Stern.de berichtet, dass er Kleidung als Brandbeschleuniger verwendete und Desinfektionsmittel über den Leichnam goss, um die Flammen zu verstärken. Im Anschluss beseitigte er Beweismittel wie das Tatmesser, das Handy des Opfers und leere Flaschen. Ob er auch die Brandmelder entfernte, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, blieb laut SHZ ungeklärt. Die Richterin sprach von einem "geordneten Verhalten" des Täters nach der Tat.

Die durch Anwohner alarmierte Feuerwehr fand die Leiche des 59-jährigen Opfers in der stark verrauchten Wohnung. Wenige Tage später wurde der 34-Jährige festgenommen, nachdem er zunächst versucht hatte, eine Jugendbande für den Mord verantwortlich zu machen. Später gestand er die Tat. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Tat laut Hamburger Abendblatt als "Akt der Selbstjustiz", der von einem "absoluten Vernichtungswillen" zeuge. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten lebenslange Haft, die Verteidigung plädierte für ein milderes Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen: - ZEIT ONLINE - Stern.de - NDR - SHZ - n-tv - Ostseewelle - Stern.de - Hamburger Abendblatt - dpa
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