12.11.2024
Neuer Kita-Rahmenvertrag in Mecklenburg-Vorpommern Zustimmung und Kritik
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Landesrahmenvertrag für Kitas in Oldenburg: Fortschritte und Kritikpunkte

Der neue Landesrahmenvertrag für Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern, der im Frühjahr 2024 vereinbart wurde, sorgt für Diskussionen. Während das Bildungsministerium in Schwerin die Umsetzung des Vertrags als Erfolg wertet, übt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kritik. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke), dass die Umsetzung des Landesrahmenvertrags in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungen „in vollem Gange“ sei. Die Satzungsänderungen der Kitas würden derzeit vorbereitet und nach Inkrafttreten sollen alle Kindertagesstätten im Land von den einheitlichen Vorgaben profitieren.

Die GEW hingegen bemängelt die geringe Resonanz auf den Landesrahmenplan. Laut GEW sind bislang nur 26 Prozent der Kindertageseinrichtungen, also etwa 300 von 1.139 Kitas, der Vereinbarung beigetreten. Das Ministerium entgegnet dieser Kritik mit dem Hinweis, dass seit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags im April 2024 alle acht Gebietskörperschaften und fast alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern beigetreten seien. Wie der Nordkurier berichtet, soll der Landesrahmenplan die Bedingungen in den Kitas des Landes vereinheitlichen. Bisher herrschten je nach Region große Unterschiede in der Ausstattung und den Betreuungsschlüsseln.

Ein zentraler Punkt des Landesrahmenvertrags ist die Festlegung von Mindestpersonalschlüsseln. Zusätzlich werden Pauschalen für die Ausstattung der Kitas, von Büromaterial bis hin zu Bastelmaterialien, festgelegt. Ministerin Oldenburg erklärte, dass durch den einheitlichen Mindestpersonalschlüssel landesweit 700 zusätzliche pädagogische Fachkräfte eingestellt werden könnten. Der NDR berichtete am 11. April 2024 über die geplanten 700 neuen Stellen und die Reaktionen darauf. Die GEW fordert eine gesetzliche Regelung der Mindestpersonalschlüssel, was Oldenburg jedoch ablehnt. Sie argumentiert, dass das Land mit dem Kindertagesförderungsgesetz bereits einen wesentlichen Rahmen für das Fachkraft-Kind-Verhältnis vorgegeben habe. Diese Position wurde auch im stern Artikel vom 12. November 2024 dargestellt.

Die Diskussion um den Landesrahmenvertrag zeigt, wie komplex die Herausforderungen im Kita-Bereich sind. Während die Landesregierung die Vereinbarung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Situation sieht, bleiben für die GEW wichtige Fragen offen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Umsetzung des Vertrags gestaltet und ob die angestrebten Verbesserungen tatsächlich erreicht werden.

Quellen:

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