19.10.2024
Nürnberg: Mordprozess ohne Leiche und mit verurteilten Tätern

Nürnberg: Zwei Schuldige, ein Mordurteil, keine Leiche

Im Sommer 2024 wurde ein aufsehenerregender Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth abgeschlossen. Der Fall betrifft die hochschwangere Alexandra R., die seit Dezember 2022 vermisst wird. Trotz intensiver Ermittlungen und umfangreicher Beweisaufnahme blieb die Leiche der 39-Jährigen bis heute unauffindbar. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten, Dejan B. und Ugur T., am 24. Juli 2024 schuldig und verhängte gegen beide eine lebenslange Haftstrafe.

Hintergrund des Falls

Alexandra R. war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens im achten Monat schwanger. Ihr Verschwinden ereignete sich in einer Zeit, die von Konflikten und finanziellen Streitigkeiten geprägt war. Insbesondere der Sorgerechtsstreit um ihre Pflege-Tochter und unklare finanzielle Transaktionen zwischen ihr und den Angeklagten führten zu einem angespannten Verhältnis, das schließlich in der Tragödie gipfelte.

Der Prozessverlauf

Der Prozess dauerte über dreieinhalb Monate und umfasste 32 Verhandlungstage. In dieser Zeit wurden mehr als 140 Zeugen und Sachverständige gehört sowie über 300 Dokumente in die Beweisaufnahme eingebracht. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten die Frau am 9. Dezember 2022 entführt und in einer Lagerhalle in Sindersdorf getötet hatten. Die Tat war dem Gericht zufolge das Ergebnis einer langen Planung, die auch den Einsatz von Wegwerf-Handys und anonymen Fahrzeugen umfasste, um digitale Spuren zu vermeiden.

Die Beweisführung

Die Beweislage war kompliziert, da die Leiche von Alexandra R. nicht gefunden wurde. Dennoch sah das Gericht durch Indizien und Zeugenaussagen die Schuld der Angeklagten als eindeutig an. Ein entscheidender Punkt war, dass Dejan B. die Lagerhalle nach dem Verbrechen gründlich reinigen ließ. Der Vorsitzende Richter berichtete von einer Nachbarin, die beobachtet hatte, wie in der Halle etwas verbrannt wurde, was einen üblen Geruch verursachte.

Mordmotiv und besondere Schwere der Schuld

Das Gericht identifizierte das Motiv hinter der Tat als den Versuch, einen Betrug zu vertuschen. Die Angeklagten hatten offenbar versucht, einen gefälschten Vollstreckungsbescheid über knapp 800.000 Euro geheim zu halten, indem sie Alexandra R. töteten. Dies geschah kurz vor einem wichtigen Gerichtstermin, der die illegalen Machenschaften der beiden Männer ans Licht bringen könnte.

Der Vorsitzende Richter erläuterte, dass die besondere Schwere der Schuld in diesem Fall festzustellen sei, was eine vorzeitige Entlassung der Angeklagten nahezu ausschließt. Die Tatsache, dass Alexandra R. schwanger war, erhöhte die Tragweite der Tat. Für das Pflegekind der Verschwundenen ist der Verlust der Mutter bis heute spürbar; es leidet unter den Folgen der Tragödie und ruft nachts nach ihr.

Reaktionen und Ausblick

Die Urteile wurden im Gerichtssaal mit großem Interesse verfolgt, und der Prozess zog zahlreiche Zuschauer an. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und argumentiert, dass die Beweise nicht ausreichten, um einen Mord nachzuweisen. Dennoch sah das Gericht die Angeklagten als schuldig an und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten haben bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die Ermittlungen und der Prozess um das Verschwinden von Alexandra R. werfen nicht nur Fragen über die Umstände ihrer Ermordung auf, sondern auch über die rechtlichen und sozialen Implikationen solcher Verbrechen. Der Fall bleibt ein erschütterndes Beispiel für die Tragödien, die aus finanziellen und persönlichen Konflikten entstehen können.

Fazit

Der Fall um Alexandra R. ist ein tragisches Beispiel für die Komplexität von Verbrechen und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Während das Gericht ein Urteil gesprochen hat, bleibt die Frage nach der Leiche und den genauen Umständen der Tat weiterhin offen. Die Gesellschaft wird weiterhin auf die Entwicklungen in diesem Fall achten, insbesondere in Bezug auf die Berufung der Angeklagten.

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