8.1.2025
Online-Hasskriminalität Deutschlands Justiz im Kampf gegen die digitale Hetze

Steigende Fallzahlen bei Hasskriminalität im Internet beschäftigen Justiz

Die Justizbehörden stehen vor der wachsenden Herausforderung, Hasskriminalität im Internet effektiv zu bekämpfen. Wie die ZEIT am 8. Januar 2025 berichtete, verzeichnet die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet in Sachsen-Anhalt einen deutlichen Anstieg der bearbeiteten Fälle. Bis Mitte Dezember 2024 wurden bei der Staatsanwaltschaft Halle 290 Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige bearbeitet, im Vergleich zu lediglich 100 Verfahren im Jahr 2023, dem Gründungsjahr der Zentralstelle.

Einen Schwerpunkt bilden Verfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, die sich hauptsächlich gegen Personen des politischen Lebens richten. Laut Justizministerin Franziska Weidinger (CDU), wie die Süddeutsche Zeitung am 8. Januar 2025 ebenfalls berichtete, machen diese Delikte fast die Hälfte aller Fälle aus. Mit einer Anklagequote von etwa 25 Prozent liegt die Zentralstelle über dem Durchschnitt aller Strafverfahren.

Dieser Trend zeigt sich auch in anderen Bundesländern. Die Staatsanwaltschaft Göttingen berichtete in einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2021 über die Arbeit ihrer Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN). Seit ihrer Einrichtung im Juli 2020 wurden dort 220 Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Großteil davon gegen Amts- und Mandatsträger. Rassistische und antisemitische Äußerungen stellen ebenfalls einen bedeutenden Teil der Verfahren dar.

Auch die Berliner Staatsanwaltschaft registrierte in der ersten Jahreshälfte 2024 einen erheblichen Anstieg der Hasskriminalität, wie IslamiQ am 4. Juli 2024 berichtete. Insgesamt wurden 3587 Verfahren erfasst, wobei über die Hälfte davon Hass und Hetze im Internet betraf. Als mögliche Gründe für den Anstieg vermutet die Staatsanwaltschaft die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft und eine höhere Anzeigebereitschaft.

Bayern reagierte bereits 2020 auf die zunehmende Hasskriminalität mit der Einsetzung eines Hate-Speech-Beauftragten, wie auf der Webseite des Bayerischen Justizministeriums nachzulesen ist. Dieser koordiniert die Arbeit der Sonderdezernate "Hate-Speech" bei den örtlichen Staatsanwaltschaften und unterstützt sie bei der strafrechtlichen Verfolgung. Zur Bündelung der Expertise und effektiveren Bearbeitung wurden zudem bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet.

Die steigenden Fallzahlen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet. Die Einrichtung spezialisierter Zentralstellen und die Schulung von Justiz- und Polizeibeamten sind wichtige Maßnahmen, um diesem Problem entgegenzuwirken. Die Zusammenarbeit mit Medien und Online-Plattformen spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, um Hasskommentare schnell zu erkennen und strafrechtlich zu verfolgen.

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