19.10.2024
Polizeikontakt zu mutmaßlichem Brandstifter in Krefeld vor Tatbegehung

Polizeikontakt zu mutmaßlichem Brandstifter in Krefeld kurz vor der Tat

Wenige Stunden vor einer Brandserie in Krefeld hat die Polizei Kontakt zu dem Mann aufgenommen, der später in einem Kino niedergeschossen wurde und im Verdacht steht, die Brände gelegt zu haben. Wie aus einem Antwortschreiben von Innenminister Herbert Reul (CDU) und Familienministerin Josefine Paul (Grüne) an die SPD-Landtagsfraktion hervorgeht, sei dem Verdächtigen noch am Tattag, dem 10. Oktober, die Einladung zu einem Präventivgespräch durch einen Sachbearbeiter des Programms "Periskop" angekündigt worden. Dies berichtet die Zeit unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete ebenfalls über den Kontakt. Das Programm "Periskop" der NRW-Polizei dient der Früherkennung und dem Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern, unabhängig von ihrer Nationalität. Laut dem Schreiben wurde der 38-Jährige am 17. September 2024 in die Prüffallstufe 1 des Programms aufgenommen und am 7. Oktober 2024 aufgrund damaliger Informationen auf Stufe 2 hochgestuft. Dies bedeutete eine Überprüfung und Recherche in weiteren Datenquellen. Diese Überprüfung dauerte an. Eine Einstufung des Mannes als Person mit Risikopotenzial (Stufe 3) erfolgte bis zur Tat nicht. Seit dem Start von "Periskop" im Mai 2022 wurden in NRW Prüffälle für gut 4700 Personen erfasst. Zum Stichtag 30. September 2024 waren 362 Menschen als Personen mit Risikopotenzial (Stufe 3) durch die NRW-Kreispolizeibehörden eingestuft. Im Krefelder Fall soll der Beschuldigte am Abend des 10. Oktober zunächst in seiner Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses ein Feuer gelegt haben. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich keine weiteren Personen in der Wohnung. Anschließend soll er mit einem Hammer Scheiben eines geparkten Fahrzeugs eingeschlagen, aus einem Kanister brennbare Flüssigkeit hineingeschüttet und diese angezündet haben. Danach soll er mit dem Hammer ein Fenster der Agentur für Arbeit eingeschlagen und ebenfalls ein Feuer gelegt haben. Der Mann soll dann versucht haben, einen Jugendlichen, der ihm über den Weg lief, mit einem metallenen Gegenstand am Kopf zu verletzen. Der Jugendliche konnte zu einem parkenden Polizeifahrzeug in der Nähe eines Kinos am Hauptbahnhof flüchten und die Beamten auf den Mann und dessen Bewaffnung aufmerksam machen. Die Beamten nahmen daraufhin die Verfolgung auf. Der Täter soll währenddessen etwa ein bis zwei Meter hinter der Eingangstür im Foyer des Kinos Benzin aus seinem Kanister verschüttet haben. Bevor er das Benzin mit einem in seiner Jackentasche mitgeführten Feuerzeug anzünden konnte, erreichten ihn die Polizeibeamten. Da die Beamten davon ausgingen, dass der Beschuldigte bewaffnet war und das Benzin entzünden wollte, forderten sie ihn auf, stehen zu bleiben und die Waffe wegzuwerfen. Der Mann kam dieser Aufforderung nicht nach, sondern rannte in Richtung der Kinosäle, in denen sich 89 Besucher befanden. Die Beamten wiederholten ihre Aufforderungen, woraufhin der Mann in seine Jackentasche griff. Um die Gefahr abzuwenden, gab ein Beamter einen Schuss ab und traf den Mann am Oberschenkel. Da dieser den Aufforderungen weiterhin nicht Folge leistete, schoss der Beamte ein zweites Mal und traf den Mann in Höhe des Schlüsselbeins. Der Verdächtige wurde daraufhin behandelt und vorläufig festgenommen. Gegen den Beschuldigten wurde am 11. Oktober Haftbefehl wegen versuchter schwerer Brandstiftung erlassen. Dies betrifft zunächst nur die Tat im Kino. Die Ermittlungen hätten laut Staatsanwaltschaft vom 16. Oktober "bislang keine Feststellungen zu den Hintergründen der Tat oder zur Motivation des Beschuldigten" ergeben. Der Mann iranischer Staatsangehörigkeit reiste 2002 erstmals unerlaubt nach Deutschland ein. Er hielt sich seitdem vorübergehend in Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Russland, der Ukraine, der Schweiz, Dänemark, Norwegen, Luxemburg, Spanien und Schweden auf. 2008 erfolgte die Zuweisung nach Krefeld. Von 2010 bis 2014 verbüßte er nach einer Verurteilung durch das Landgericht Krefeld eine Freiheitsstrafe. Danach tauchte er für zehn Jahre nicht mehr in Krefeld auf und kehrte im April 2024 zurück. Frankreich lehnte ein Rückübernahmeersuchen ab. Für eine Rückführung in den Iran ist eine Erklärung erforderlich, dass die Person freiwillig zurückkehrt. Diese Erklärung unterzeichnete der Mann laut der Stadt Krefeld nicht. Quellen: - https://www.zeit.de/news/2024-10/19/polizeikontakt-zu-krefelder-brandstifter-kurz-vor-der-tat - dpa
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